G20-Gipfel

Plan gegen Steuertricks der Konzerne

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G20-Staaten haben Vorschläge gegen die Steuerflucht von Großkonzernen ausgearbeitet. Multis mit mehr als 750 Mio. Umsatz sollen etwa Finanzbehörden Daten übermitteln. Kritikern geht der Plan aber nicht weit genug.

Antalya — Die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen mit einem Aktionsplan gegen Steuertricks und Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne vorgehen. Das geht aus dem Entwurf der Abschlusserklärung der G20 hervor. Darum geht es:

1. Schaden: Den Staaten entgehen durch Aushöhlen der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebungen Schätzungen zufolge 4 bis 10 Prozent der weltweiten Einnahmen aus Körperschaftsteuern. Das wären jährlich 100 bis 240 Milliarden US-Dollar (93 bis 223 Milliarden Euro).

2. Informationsaustausch: Multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. Euro sollen künftig Finanzbehörden bestimmte Daten mitteilen müssen. Es geht um Einkünfte, Steuerzahlungen, Zahl der Beschäftigten, ausgewiesenes Kapital, einbehaltene Gewinne und Vermögenswerte in Staaten, wo sie geschäftlich tätig sind. Heikle Daten sollen diese „Country-by-Country-Reports“, die die Länder untereinander austauschen, aber nicht enthalten. Kritiker bemängeln, dass die Informationen nicht öffentlich sind und der Zugang für Entwicklungsländer schwierig ist.

3. Patentboxen: Steuertricks über Briefkastenfirmen sollen vermieden werden. Hier geht es um Steuerrabatt­e, mit denen Lizenzeinkünfte begünstigt werden („Patentboxen“). Dieses Privileg darf künftig nur noch gewährt werden, wenn das Unternehmen dort auch wirklich forscht und entwickelt. Steuerliche Vorab-Zusagen von Ländern an Konzerne sollen transparent gemacht werden

4. Missbrauch: Weltweit gibt es etwa 3000 Doppel­besteuerungsabkommen. Damit soll vermieden werden, dass mehrere Staaten dieselben Einkünfte besteuern. Konzerne nutzen aber die unterschiedlichen Bestimmungen in diesen Abkommen aus, um in keinem Land Steuern zu zahlen. Ein solcher Missbrauch soll eingedämmt werden.

5. Internet: Eine strikte Trennung der digitalen von der übrigen Wirtschaft ist nicht möglich — auf Sonderregeln für Internet-Firmen und Onlinehändler wird verzichtet. Es soll aber unter anderem der „Betriebsstättenbegriff“ angepasst werden.

6. Kritik: Aktivisten sehen in dem Plan einen richtigen Schritt, der aber nicht weit genug gehe. Das ursprüngliche Ziel, dass Steuer dort bezahlt wird, wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet, werde nicht erreicht. Auch seien die Entwicklungsländer, die durch Steuervermeidung um Milliarden geprellt würden, nicht ausreichend beteiligt. (dpa)