Schweizer Gazprom-Korruptionsprozess nach „Sprachenstreit“ vertagt

Bellinzona/Moskau (APA/sda) - Eine Korruptionsaffäre von Gazprom- und ABB-Angestellten ist am Montag in der Schweiz vor dem Bundesstrafgeric...

Bellinzona/Moskau (APA/sda) - Eine Korruptionsaffäre von Gazprom- und ABB-Angestellten ist am Montag in der Schweiz vor dem Bundesstrafgericht vertagt worden. Der Prozess hatte sich zu einem regelrechten Sprachenstreit entwickelt. Er soll im März 2016 wieder aufgenommen werden.

Angeklagt waren insgesamt vier französische oder russische Geschäftsleute, die mittels fingierter Beraterverträge über Jahre hinweg mehr als 7 Mio. Dollar in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen.

Noch bevor der Richter in der Hauptverhandlung die Angeklagten befragen konnte, sorgte die Sprachenfrage für eine Unterbrechung: Drei der vier Anwälte stammen aus Genf - sie antworteten vor Gericht ausschließlich auf Französisch. Die vom Gericht festgelegte Verhandlungssprache war allerdings Deutsch. Der Richter weigerte sich, die Aussagen der Verteidiger zu Protokoll zu nehmen. Für die Angeklagten, deren Muttersprache bis auf eine Ausnahme Russisch ist, wurde simultan über Kopfhörer übersetzt.

Die Anwälte sahen die Grundsätze der Eidgenossenschaft verletzt: Angeklagte und ihre Verteidiger hätten das Recht, sich in einer der Schweizer Amtssprachen vor Gericht zu äußern, argumentierten sie.

Für einen Teil des Vorverfahrens habe die Bundesanwaltschaft die Korrespondenz mit den Anwälten der Angeklagten auf Französisch geführt, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Es habe aber kein Zweifel daran bestanden, dass Deutsch die Verhandlungssprache sei.

Dies sah die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ähnlich. Sie hatte bereits am 4. November einen Antrag der Anwälte abgelehnt, in der Hauptverhandlung ausschließlich Französisch zu sprechen.

Nach einer Unterbrechung entschied das Gericht, den Prozess auf März 2016 zu vertagen, sodass die Angeklagten neue Anwälte auswählen können, die sie auf Deutsch verteidigen. Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters kündigten sie bereits an, keinen amtlichen Anwalt akzeptieren zu wollen.

Sein bisheriger Verteidiger sei bestens mit dem Dossier vertraut. Im Zuge des langjährigen Verfahrens habe sich ein Vertrauensbasis entwickelt, sagte einer der russischen Angeklagten vor Gericht.

Eine Prozess entscheidende Frage konnte am Montagmorgen ebenfalls noch nicht geklärt werden: Handelt es sich bei den zwei angeklagten amtierenden und ehemaligen Gazprom-Kaderleuten um „funktionelle Beamte“? Die Anklage forderte dies, da es sich laut Anklageschrift bei Gazprom um einen staatlich kontrollierten Betrieb handelt.

Nur wenn dies durch das Gericht bestätigt werde, habe der Hauptanklagepunkt hinsichtlich der „Bestechung ausländischer Amtsträger“ Bestand, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft auf Anfrage.

Des Prozess wird voraussichtlich am 21. März 2016 weitergeführt und soll am 24. März enden.

~ WEB http://www.gazprom.com/ ~ APA275 2015-11-30/12:30