Gerichtssplitter

Vier Jahre Gefängnis für unverbesserlichen Kupferdieb

© thomas boehm

Schluchzend saß gestern am Landesgericht ein Kupferdieb vor Strafrichter Andreas Mair. Wiederholt hatte der Russe im Kupfer schon das schnel...

Schluchzend saß gestern am Landesgericht ein Kupferdieb vor Strafrichter Andreas Mair. Wiederholt hatte der Russe im Kupfer schon das schnelle Geld gesehen und war dafür auch schon etliche Male verurteilt worden. Diesmal führte die Beutetour des 33-Jährigen ins Oberland, wo er bei Firmen Kupferkabel ausgespäht und in Müllsäcke gestopft hatte. Dumm nur, dass er dabei beobachtet und gefilmt worden war. Richter Mair verdeutlichte dem Angeklagten den Ernst der Lage: „Wegen Ihres schnellen Rückfalls drohen heute bis zu 15 Jahre Haft – nur dass es beim Urteil keine Überraschungen gibt!“ Der Russe beteuerte darauf, dass er eben drogensüchtig gewesen sei: „Das war das letzte Mal. Wenn ich hier noch einmal auftauche, dann geben Sie mir ruhig zehn, ja 15 Jahre Haft!“ So schlimm kam es nicht, aber auch so gab es eine Menge Schmalz für eine Handvoll Kupfer. Und so berief der Russe gegen vier Jahre Gefängnis. Der Richter: „Chancen bekamen Sie mit bedingten Strafen und Entlassungen schon genug!“

Direkt für neun Monate ins Gefängnis ging es gestern für eine unterbeschäftigte Medienberaterin. Die Mindestsicherung der Deutschen langte darauf nicht einmal mehr für ihre Mietwohnung. Darauf buchte sich die 54-Jährige im Sommer in diverse Tiroler Hotels ein und schlug laut Staatsanwaltschaft offene Rechnungen über 8369 Euro auf. Am 21. Oktober wurde die klamme Einmietbetrügerin verhaftet.

Mit einer Diversion über 550 Euro wegen versuchter Nötigung kam hingegen ein schon gerichtserfahrener Oberländer Taxifahrer davon. Den 55-Jährigen hatte es derartig aufgeregt, dass ein Privater auf dem Taxistandplatz gehalten hatte, dass er seinen Totschläger auspackte. Mit ihm schlug er dem Parkenden erst gegen die Beine und lief dem Flüchtenden auch noch drohend nach.

Freisprüche ergingen hingegen erneut über die Verantwortlichen jener Tiroler Entsorgungsunternehmen, die falsch deklarierten Swarovski-Gipsschlamm deponiert hatten. Swarovski wurde dafür 2012 eine Diversion über 250.000 Euro gewährt. Auch der wegen Urteilsmängeln neu aufgerollte Prozess zeigte bezüglich den Entsorgern jedoch auf, dass diese im Grunde auf die Deklarierung durch den Wattener Konzern vertrauen durften. (fell)

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