Agrargesetz: Tiroler Gemeinden erhielten 35 Millionen Euro
Mit dem Agrargesetz wechselte das Vermögen der Gemeindegutsagrargemeinschaften den Besitzer. 2014 erhielten die Gemeinden 35 Millionen Euro.
Innsbruck — Seit Juli 2014 haben 254 Gemeinden wieder die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über ihr Gemeindegut. Im Grundbuch stehen zwar nach wie vor die Agrargemeinschaften, doch die seinerzeitigen Übertragungen von Wäldern, Immobilien und Grundstücken wurden als verfassungswidrig eingestuft.
245 Rechnungsabschlüsse für das Vorjahr liegen vor, bei neun Agrargemeinschaften erfolgt aktuell ein Regulierungsverfahren, weshalb es noch keinen Jahresabschluss gibt. Wie der Vorstand der Abteilung Agrargemeinschaften Bernhard Walser gegenüber der TT betont, werden für 2014 Rücklagen von 34,9 Millionen ausgewiesen.
Darüber verfügen jetzt die Gemeinden. Das Vermögen dürfte sich noch etwas erhöhen, weil noch 16 Jahresrechnungen eingearbeitet werden müssen. Für Walser erleichtert das neue Agrargesetz die Arbeit seiner Abteilung. Im Großen und Ganzen ist er mit der Arbeit der Gemeinden zufrieden, „die es ganz gut machen“.
Natürlich hat es bei der Übergabe der Unterlagen und Konten von den Agrargemeinschaften an die Gemeinden auch Konflikte gegeben. Insgesamt mussten 23 Verwaltungsstrafverfahren gegen Agrarfunktionäre eingeleitet werden. „Letztlich kehrte die Vernunft ein und sie konnten eingestellt werden.“
In einer Kommune im Pitztal wollen Agrar und Gemeinde künftig getrennte Wege gehen. Hier gibt es das bisher einzige Auseinandersetzungsverfahren. (pn)
Agrargemeinschaften
Gemeindegut. 250 Agrargemeinschaften haben sich in rund 170 Gemeinden aus Gemeindegut gebildet. Mit Wald, Grund und Boden sowie Verpachtungen agierten sie wie Wirtschaftsbetriebe und erzielten Einnahmen.
Verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof gab 2008 den Gemeinden im Streit um ihr Gemeindegut Recht und bezeichnete die Übertragungen als verfassungswidrig.
Neues Agrargesetz. 2014 hat die Landesregierung das neue Agrargesetz mit großen Vollmachten für die Gemeinden beschlossen, die wieder die Verfügungsgewalt über ihr Gemeindegut erhielten.
Substanzverwalter. Die Agrarfunktionäre mussten Konten und Unterlagen an die Gemeinden übergeben. Die Gemeinden setzten Substanzverwalter als neue Chefs in den Agrargemeinschaften ein.
Widerstand. Mit so genannten Prozessfinanzierungen wollen einige Agrarier jetzt eine Enteignungsentschädigung durchfechten.