Landeck

Beschwerden zu Liftehe erwartet

© Markus Tschiderer

Nach dem positiven Bescheid zur Skiverbindung St. Anton–Kappl rechnen die Seilbahner mit Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht. Der Alpenverein sieht gute Chancen, das Projekt zu kippen.

Von Matthias Reichle

St. Anton, Kappl –Montag um 18 Uhr wurde der Projektwerber – die Arlberger Bergbahnen – vorab informiert. Wenig später verkündete Landeshauptmann Günther Platter das Ergebnis beim Treffen der Seilbahnwirtschaft in der Wirtschaftskammer Innsbruck: Nach eingehender Prüfung hat die Skiverbindung St. Anton–Kappl im Umweltverträglichkeitsverfahren grünes Licht erhalten.

Die Entscheidung rief gestern Freude, aber auch Kritik hervor. „Ich hab’s beim Hineingehen zur Veranstaltung erfahren“, erklärt der Vorstand der Arlberger Bergbahnen, Mario Stedile-Foradori. Ganz gelesen hat er den Bescheid noch nicht – das Dokument habe 258 Seiten. „Die entscheidenden Worte stehen aber schon auf Seite 2: Bewilligung erteilt“, freut er sich über die Nachricht. Frühestens könne man nun 2017 mit dem Bau der Seilbahn beginnen. „Perfekt“, urteilte gestern auch der St. Antoner Bürgermeister Helmut Mall.

Dass damit aber alle Hürden für den Bau beseitigt sind, das glaubt man weder im Landhaus noch beim Projektwerber selbst. „Ich rechne schon eher damit, dass Einsprüche kommen werden“, so Stedile-Foradori. „Der Bescheid ist minutiös gemacht, der Landeshauptmann ist der Meinung, er müsste halten.“ Die nächste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Wien.

Das sieht Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz beim Österreichischen Alpenverein, ganz anders. Sie stuft die Chancen, das Projekt zu kippen, als „groß“ ein. Und beruft sich dabei auf ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs – das Weser-Urteil. Es geht dabei um Verschlechterungsverbote bei Gewässern, in diesem Fall zahlreiche Bäche im Hochtal. Für ein Skiprojekt sieht sie kein öffentliches Interesse gegeben. Man werde den Bescheid nun prüfen. „Wenn sich dort wiederfindet, was wir befürchten, kommen wir nicht darum herum, Beschwerde einzulegen.“

Kritik übt Dagostin an der Vorgehensweise des Landeshauptmanns, der den Bergbahnen den Bescheid bereits am Montag zugestellt hat – ein Dokument, das ihr am Dienstag immer noch nicht vorlag. „Es ist bedenklich, dass man hier Unterschiede zwischen den Parteien macht.“

Auch Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer ist es noch zu früh, um über eine etwaige Beschwerde zu entscheiden. Er hatte den Bericht ebenfalls noch nicht erhalten. Kostenzer bewertet das Projekt nach wie vor sehr kritisch: „Weil ein Naturraum in Anspruch genommen wurde, der sehr naturbelassen ist und den man eigentlich gar nicht gebraucht hätte“, wie der Umweltschützer erklärt. Er widerspricht Österreichs oberstem Seilbahner Franz Hörl, der die lange Verfahrensdauer kritisiert hatte.

In seiner ersten Form war das Projekt, das im Juli 2010 eingereicht worden war, nicht genehmigungsfähig. Erst mehrere Umplanungen und eine ministerielle Abänderung des Lawinenerlasses ermöglichten jetzt einen positiven Bescheid. Der Antragsteller habe die lange Zeit für sich genutzt, so Kostenzer.

Der Bescheid selbst enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. Zum Ausgleich für schwere Eingriffe in die Gewässerökologie müssen unter anderem große Ausgleichsprojekte an Rosanna und Trisanna vorgenommen werden. Die Parteien haben vier Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen.

Für Sie im Bezirk Landeck unterwegs:

Monika Schramm

Monika Schramm

+4350403 2923

Matthias Reichle

Matthias Reichle

+4350403 2159