Frau bei Fest Liebesdroge untergejubelt: Haft
Der Wirkstoff MDMA ist in Ecstasy-Pillen enthalten. Die Substanz sorgt für die Ausschüttung von Serotonin — ein Botenstoff, der für Glücksge...
Der Wirkstoff MDMA ist in Ecstasy-Pillen enthalten. Die Substanz sorgt für die Ausschüttung von Serotonin — ein Botenstoff, der für Glücksgefühle und die Wahrnehmung der eigenen Gefühle zuständig ist. Dies alles wusste aufgrund des Eigenkonsums ein 26-Jähriger ganz genau. Als der Student im Juli auf einem Unterländer Stadtfest auf eine attraktive 31-Jährige traf, wollte er sich die Wirkung von MDMA offenbar für eigene Zwecke zunutze machen.
Gestern am Landesgericht bezeichnete er es „als den größten Fehler meines Lebens“, dass er der ohnehin schon mit 1,3 Promille alkoholisierten Frau noch einen Whisky-Cola-Drink, vermischt mit Ecstasy, schmackhaft machen wollte. Und dementierte — bei angeklagter versuchter geschlechtlicher Nötigung — aber jeglichen Hintergedanken sexueller Natur. Aufgrund des extrem bitteren Geschmacks des Cocktails ließ das Opfer — trotz Beteuerungen des Mannes, dass damit alles in Ordnung sei — schon nach zwei Schlucken vom Glas ab. Trotzdem durchlebte die Frau nach kurzer Zeit eine schwere Paranoia, die von starken Herzrhythmusstörungen begleitet war. Erst im Krankenhaus öffnete ihr ein Arzt die Augen, was ihr da wohl verabreicht worden war.
Letztlich für den Schöffensenat eine Körperverletzung. Dieser glaubte zwar nicht an eine irrtümliche Verwechslung des Glases, hatte im Zweifel aber auch keine Anhaltspunkte für geplante sexuelle Übergriffe. Verteidiger Markus Abwerzger: „Da hätte mein Mandant doch niemals einen Zettel mit seiner Telefonnummer übergeben!“ 600 Euro Geldstrafe ergingen nicht rechtskräftig. Dazu bekam die Frau 1000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.