Verkehr

Razzien der EU-Kommission bei ÖBB und Verkehrsverbünden

© ÖBB

Die Untersuchungen wurden wegen eines möglichen Kartellverdachts durchgeführt.

Wien – Bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und bei den Verkehrsverbünden VOR, Oberösterreich und Salzburg haben vergangene Woche Durchsuchungen durch Vertreter der EU-Kommission wegen Kartellverdachts stattgefunden, berichtet der „Standard“ (Mittwochausgabe). Die ÖBB bestätigen in einer Stellungnahme gegenüber der APA eine so genannte „Nachprüfung“ der EU-Kommission.

„Wir kooperieren natürlich in vollem Umfang mit den Behörden, sehen aber keinen Anlass für die Prüfungen, da es sich um alte Vorwürfe zu Rechtsstreitigkeiten mit der Westbahn handelt“, so die ÖBB-Stellungnahme.

Schadenersatzforderung geprüft

Laut dem Zeitungsbericht besteht der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung – vornehmlich im Schienenpersonenverkehr und zwar auf der Weststrecke zwischen Wien und Salzburg. Der EU-Kommission seien die Finanzflüsse zwischen öffentlicher Hand, ÖBB und den Verkehrsverbünden suspekt. Sie vermisse Transparenz bei der Preisgestaltung und wittere mögliche illegale Beihilfen.

Laut den ÖBB geht es um diskriminierungsfreien Zugang zu Trassen, angeblich zu billige Preise und kartellrechtliche Vorwürfe gegen die Verbünde. Der Trassenzugang werde durch Gesetze geregelt, alle Verfahren bei Trassenvergaben seien unter Schlichtung der SchienenControl gelöst worden. Der Vorwurf zu billigeren Preisen sei schwer nachvollziehbar, da ein Hauptmerkmal von Wettbewerb eben Preisdifferenzierung sei, die letztlich ja den Kunden nütze.

Die Kommission prüfe außerdem den Zeitraum ab dem Jahr 2008, in dem der derzeitige Westbahn-Geschäftsführer Erich Forster verantwortlicher ÖBB-Manager für die Zusammenarbeit mit den Verbünden war, heißt es in der Aussendung.

Durch die Prüfungen habe die Bundesbahn einen erheblichen finanziellen Aufwand an Rechtsberatungskosten von mindestens einer halben Million Euro obwohl alle Unterlagen bei der Schienencontrol und Gerichten öffentlich zugänglich seien. Daher prüfe man allfällige Schadenersatzforderungen. (APA)