Für Brandtod von Muller verurteilt
Der Brandtod eines Mullers bei der Mühlauer Fasnacht 2012 fand nun am Oberlandesgericht (OLG) sein juristisches Ende. Ein letztes Mal befass...
Der Brandtod eines Mullers bei der Mühlauer Fasnacht 2012 fand nun am Oberlandesgericht (OLG) sein juristisches Ende. Ein letztes Mal befasste sich die Justiz mit der Veranstaltungstragödie, bei der ein 37-Jähriger in einem Festwagen mit seinem Zottelkostüm zu nah an eine von einem 19-Jährigen in Eile aufgestellte Heizkanone kam, dadurch in Brand geriet und verstarb. Nachdem den Hinterbliebenen des Getöteten zivilrechtlich nicht der Bursche, sondern die Versicherung des Umzugswagens zu haften hatte, blieb es strafrechtlich für den jungen Muller bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Das OLG sah es als erwiesen an, dass die Heizkanone nicht nur entgegen der Betriebsanleitung aufgestellt worden war, sondern dass der beim Unfall abwesende Aufsteller auch nicht darauf vertrauen konnte, dass andere Vereinsmitglieder für die Beobachtung und Sicherheit der Kanone Sorge tragen würden.
Der OLG-Senat bestätigte darauf zur Hälfte bedingte 3960 Euro Geldstrafe: „Sie haben es gut gemeint, aber schlecht getroffen!" Dazu bekamen die Erben des zweiten — später an Krebs verstorbenen — Brandopfers 10.000 Euro zugesprochen. Deren Anwalt Hermann Holzmann: „Auch bei solchen Vereinsveranstaltungen gilt eben eine uneingeschränkte Sorgfaltspflicht!"