Innsbruck

Lebenslange Haft für grausamen Mord in Badewanne

Ein 34-jähriger und ein 36-jähriger Mann mussten sich wegen des gewaltsamen Todes eines Bekannten verantworten.
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Cocktail aus Alkohol und Tabletten entfesselte “Blutrausch“: Mord in einer Badewanne führte gestern zu lebenslanger Haft und Anstaltseinweisung für einen 34-Jährigen.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck — „Der Wahnsinn ist mitten unter uns", könnte man sich denken, wenn man gestern den Schwurgerichtsprozess rund um eine Mordanklage am Landesgericht verfolgte. Gegenstand war die brutale und letztlich tödliche Misshandlung eines 41-jährigen Pradlers durch zwei seiner Bekannten in dessen Wohnung in der Innsbrucker Prinz-Eugen-Straße. Dort wollte das an sich befreundete Trio eigentlich eine Auszahlung von 240 Euro Lohnsteuerausgleich gebührend feiern. Dazu wurden von den 34-jährigen und 36-jährigen Gästen Whisky und Weißwein angeschafft. Das spätere Opfer steuerte dazu noch etliche ihm verschriebene Beruhigungstabletten der stärkeren Natur bei.

Der Alkohol-und-Tabletten-Cocktail führte dann schon relativ schnell zum Streit. Erste Schläge und Fußtritte ließen den 41-Jährigen schon in der Küche zu Boden gehen. Ein Blutspritzerfeld zeugte für die Gerichtsmedizin davon. Danach schleiften beide Gewalttäter ihren Bekannten ins Badezimmer und zerrten ihn in die Badewanne.

Laut Staatsanwalt Hannes Wandl wurden dem mittlerweile nahezu Wehrlosen dort vom Erstangeklagten derartig massive Schläge zugefügt, dass dies Rippenbrüche, Trümmerbrüche und Hirnverletzungen zur Folge hatte. Dazu nahm der 34-Jährige die Badebrause in die Hand und verbrühte den Traktierten auch noch mit 60 Grad heißem Wasser. Einen Tag später verstarb der Gastgeber an einer massiven Hirnschwellung in der Intensivstation.

Schon einmal hatte der wegen Mordes Erstangeklagte übrigens wegen eines ganz ähnlichen Tatvorgehens — das Opfer überlebte — eine noch nicht gänzlich verbüßte Haftstrafe von 20 Monaten kassiert. Erst 2014 hatte der 34-Jährige nämlich gegenüber einem unter Sachwalterschaft stehenden Hausmitbewohner fortgesetzt Gewalt ausgeübt. Das Opfer wurde dabei ebenso mit Schlägen traktiert und in einer Badewanne massiv misshandelt. Mit einem Messer schnitt der Innsbrucker dem Mann mehrmals ins rechte Bein. Und übergoss sein Opfer erst mit eiskaltem Wasser. Monate später hatte er ihm jedoch erst Waschmittel über den Kopf geleert, gemahlenen Pfeffer in die Augen gestreut und ihn anschließend mit heißem Wasser übergossen.

Bei seinen Ersteinvernahmen zeigte sich der 34-Jährige über seine jetzige Tat dennoch überrascht: „Ich kann mir das nicht erklären. Der war doch mein Freund. Ich könnte so etwas nie machen, ich bin doch kein Mörder!" Andererseits sprach der Angeklagte bei der Polizei auch davon, dass er „in einem Blutrausch gewesen sei und nicht mehr aufhören habe können".

Auch der beim Prozess auf freiem Fuß befindliche 36-jährige Zweitangeklagte beschreibt den Erstangeklagten ähnlich: „Zum Schluss hatten wir vor ihm schon öfters Angst. Er fand Sachen lustig, die einfach nicht lustig sind!" Wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung während der Tat war der 36-jährige Mittäter jedoch nur wegen einer Straftat im Vollrausch (Strafrahmen bis drei Jahre Haft) angeklagt.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner empfahl für ihn eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.

Bezüglich der Persönlichkeit des 34-Jährigen fand Kast­ner jedoch klare Worte: „Er läuft herum wie ein Vulkan in Explosionsbereitschaft. Er ist jemand, der jederzeit gegen andere massiv und gewalttätig tätig wird. Dies entspricht einer emotional impulsiven Persönlichkeitsstörung. Diese Störungen sind bei ihm leider bereits als überdauerndes Phänomen anzusehen. Es gibt beim Angeklagten forensisch gerechnet jetzt schon eine 64-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass er in den nächsten zehn Jahren wieder gegen jemanden vorgeht und Taten mit schweren Folgen begeht. Aufgrund der Gefährlichkeit ist eine Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher anzuraten."

Die Geschworenen bewerteten die Tat und die Persönlichkeit der beiden Angeklagten wohl ähnlich. So verhängten sie am späten Abend über den 34-Jährigen wegen Mordes nicht rechtskräftig lebenslange Haft und Anstaltseinweisung. Der Zweitangeklagte nahm ein Jahr Haft in einer Anstalt an.

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