USA

Klage gegen ÖBB nicht zugelassen

Innsbruck – Nach dem schweren Unfall einer Amerikanerin am Bahnhof in Innsbruck im Jahr 2007 müssen sich die ÖBB nicht einem Schadenersatzve...

Innsbruck –Nach dem schweren Unfall einer Amerikanerin am Bahnhof in Innsbruck im Jahr 2007 müssen sich die ÖBB nicht einem Schadenersatzverfahren in den USA stellen. Der US-Supreme-Court entschied am Dienstag, dass eine angestrebte Klage der Frau gegen die Bahn vor einem amerikanischen Gericht nicht zulässig sei.

Die Kalifornierin war laut ÖBB im April 2007 beim Versuch, einen abfahrenden Zug zu besteigen, unter die Räder des Zuges gekommen. Der Frau mussten beide Beine teilweise amputiert werden.

Die Tatsache, dass die Amerikanerin ihr Online-Ticket in den USA gekauft habe, reiche nicht aus, um die Immunität von ausländischen Staaten und ihrer Vertreter zu überwinden, hieß es laut den Berichten in der Urteilsbegründung des obersten Richters des Höchstgerichts. Diese Immunität gehe aus dem „Foreign Sovereign Immunities Act“-Gesetz hervor.

Die Amerikanerin hatte die Zuständigkeit eines US-amerikanischen Gerichts damit begründet, dass sie ihre Fahrkarte bei Rail Pass Experts in den USA via Internet gekauft und überdies ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten habe. Die Kalifornierin soll 20 Millionen Dollar Schadenersatz von der Bahn verlangt haben. (APA)

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