Studentin in AKH attackiert 2 - 29-Jährige erkannte Täter wieder
Wien (APA) - Die 29 Jahre alte Frau erkannte den Mann, der sie niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, bei einer Gegenüberstell...
Wien (APA) - Die 29 Jahre alte Frau erkannte den Mann, der sie niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, bei einer Gegenüberstellung zweifelsfrei wieder, nachdem dieser wegen des Zwischenfalls im AKH festgenommen worden war. Der 33-Jährige hatte sich am 6. August in die Uni-Bibliothek begeben, um - wie er in seiner polizeilichen Einvernahme erklärte - „irgendeine Person mit der Flasche zu schlagen“.
Der psychisch Kranke versetzte einer Studentin, die an ihrer Diplomarbeit saß, mit einer Eineinhalb-Liter-Flasche einen derart wuchtigen Schlag gegen den Kopf, dass das Glas zerbrach. Die 28-Jährige wurde schwer verletzt: Die Mediziner diagnostizierten neben einem Schädel-Hirn-Trauma unter anderem einen Schädelbruch im rechten Schläfenbereich und Gehirnblutungen.
Der Täter - ein in Texas geborener Beschäftigungsloser, der neben der US-amerikanischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat - erklärte den ermittelnden Kriminalisten zum Geschehen im AKH, er habe sich für ein Experiment revanchieren wollen, das seit 2008 vom NATO-Militär an ihm durchgeführt werde. Zur zeitlich weiter zurückliegenden Messerattacke machte der Mann bisher keine Angaben.
Einem von der Staatsanwaltschaft Wien in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der 33-Jährige an einer hochgradigen paranoiden Schizophrenie, die er nicht behandeln ließ. Zu beiden Tatzeitpunkten befand er sich in einem „akut psychotischen Zustand“, wie der Sachverständige Karl Dantendorfer feststellte. Er bescheinigte dem Mann Zurechnungsunfähigkeit, weshalb er nicht wegen versuchten Mordes bzw. absichtlicher schwerer Körperverletzung belangt werden kann. Die Staatsanwaltschaft hat statt dessen beim Straflandesgericht einen Antrag auf Unterbringung des 33-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht.
Dantendorfer rechnet den Mann in seiner Expertise einer Tätergruppe zu, „die ein hohes Risiko für das Begehen neuerlicher Gewalttaten aufweist“. Im konkreten Fall sei das Risiko derart groß, „so dass es geboten ist, ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen“.