Heta - Vor Kärntner Anleiherückkaufangebot, Annahmefrist über Neujahr

Klagenfurt/Wien (APA) - Der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) soll - so der Plan der Landesregierung - noch heuer ein Angebot an die Gl...

Klagenfurt/Wien (APA) - Der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) soll - so der Plan der Landesregierung - noch heuer ein Angebot an die Gläubiger mit landesbehafteten Heta-Bonds legen. Vorher müsse der Bund festlegen, mit wie viel Geld der Fonds von seiner Seite gespeist wird. Die mehrwöchige Laufzeit des Angebots wird sich bis ins Jahr 2016 ziehen, erfuhr die APA am Mittwoch aus dem Kärntner Finanzreferat.

Am 10. Dezember soll der Landtag in Klagenfurt die Kreditermächtigung für die Aufnahme von 1,2 Mrd. Euro bei der Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA als Kärntner Beitrag zum Angebot absegnen. Der Finanzausschuss berät am (heutigen) Mittwoch sowie am Donnerstag darüber. Spätestens am 15. Dezember ist noch einmal ein Regierungsbeschluss über die fertigen Kreditverträge vorgesehen. Mit diesem Beschluss wird dann auch verfügt, dass das Geld in den Ausgleichszahlungsfonds eingezahlt wird. Für das Angebot selbst braucht es dann keine weiteren Beschlüsse von Kärntner Seite, heißt es, das verfüge der Fonds selbstständig.

Der Bund legt auf Basis von Recovery-Prognosen der Heta den zusätzlichen Betrag fest, mit dem der Ausgleichszahlungsfonds gespeist wird. Die AbbaubeteiligungsAG (ABBAG) des Bundes nimmt den Betrag dann bei der ÖBFA als Kredit auf und zahlt das Geld ebenfalls in den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds ein. Es wird erwartet, dass es sich um 4 bis 6 Mrd. Euro handeln wird - mit dem Kärntner Beitrag könnte den Gläubigern also ein Betrag von 5 bis 7 Mrd. Euro angeboten werden. Kärnten haftet noch für Anleihen über mehr als 10 Mrd. Euro.

Wenn zwei Drittel der Gläubiger auf das Angebot eingehen, gilt es laut Gesetz als angenommen. Damit wird dann der Ausgleichszahlungsfonds zum Eigentümer dieses Großteils der landesbehafteten Heta-Bonds und kann theoretisch die Forderungen gegenüber der Heta geltend machen, sobald das Moratorium abgelaufen ist. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat angekündigt, dass noch vor Ende des Moratoriums Ende Mai 2016 - möglicherweise aber auch wesentlich früher - ein behördlicher Schuldenschnitt erfolgen wird. Diesen wird es unabhängig davon geben, ob die Gläubiger das Angebot des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds annehmen oder nicht.

Die Gläubiger sollen mit dem Angebot jedenfalls einen Besserungsschein bekommen, damit sie nicht um mögliche höhere Erlöse aus der Liquidierung der Heta umfallen, wie verlautet. Die Verwertung der restlichen Heta-Assets wird länger andauern. Laut FMA könnten die jeweiligen Gläubiger - unter ihnen bei Annahme des Angebots auch der Ausgleichszahlungsfonds - nach dem Schuldenschnitt zunächst einmal einen Fixbetrag bekommen, weitere Zahlungen würden sich dann über mehrere Jahre erstrecken.

Sollte das Angebot bei den Gläubigern nicht den erforderlichen Anklang finden, hat Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) angekündigt, sämtliche Forderungen zu bestreiten. Mit dem Auslaufen des Heta-Moratoriums würden sich die Gläubiger an Kärnten wenden und die Landeshaftung einfordern. In diesem Fall droht die Insolvenz des Bundeslandes. Öffentlich auftretende Gläubigervertreter hatten auf das sich abzeichnende Angebot - also Rückkauf mit Abschlag - zuletzt ablehnend reagiert. Man besteht auf der Bezahlung von 100 Prozent der Forderungen.

Dass zumindest einige Gläubiger auch die Gerichte befassen werden, wird allgemein angenommen. Selbst wenn mehr als zwei Drittel das Angebot des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds annehmen, könnte eine Minderheit die Papiere behalten und 100 Prozent auf Basis der Landeshaftung einklagen. Damit müssten dann die Gerichte über das Hold-out-Gesetz entscheiden.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA355 2015-12-02/14:15