Hypo-U-Ausschuss - Experte: Zagorec könnte Strafe drohen

Wien/Klagenfurt (APA) - Der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec sollte seiner Ladung in den Hypo-Untersuchungsausschuss wohl besser nachk...

Wien/Klagenfurt (APA) - Der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec sollte seiner Ladung in den Hypo-Untersuchungsausschuss wohl besser nachkommen: Laut dem Parlamentarismusexperten Werner Zögernitz könnte er für sein Fernbleiben nämlich auch als ausländischer Staatsbürger Beugestrafen oder eine polizeiliche Vorführung ausfassen. Grund ist, dass der Kroate einen Wohnsitz in Österreich hat.

Kommt eine Auskunftsperson unentschuldigt nicht ins Hohe Haus, muss das der Ausschuss nicht einfach hinnehmen: Laut Paragraf 36 der Verfahrensordnung kann er beim Bundesverwaltungsgericht eine Beugestrafe beantragen, das dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden muss. Die Geldstrafe kann mit 500 bis 5.000 Euro durchaus empfindlich ausfallen, im Wiederholungsfall drohen sogar 2.000 bis 10.000 Euro (Paragraf 55). Gleichzeitig kann der Ausschuss die Person noch einmal laden und eine polizeiliche Vorführung androhen.

Zuletzt fasste der freiheitliche Kärntner Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig 3.000 Euro Strafe aus. Gerade diese Woche ist der U-Ausschuss wieder mit einem regelrechten Zeugenschwund konfrontiert: Neben dem Kroaten Zagorec erschien auch der ehemalige BayernLB-Manager Karl-Heinz Sturm nicht.

Gegen Ausländer hat der Ausschuss eigentlich keine Handhabe - das hängt aber weniger von der Staatsbürgerschaft, sondern vielmehr vom Wohnsitz ab, denn eine Ladung in den Untersuchungsausschuss ist ein staatlicher Hoheitsakt. Deshalb kann der U-Ausschuss Ausländer vorführen lassen, wenn sie einen Betrieb oder einen Wohnsitz in Österreich haben, erklärte Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen im APA-Gespräch. Das trifft auf Zagorec zu, er hat einen Wohnsitz in Wien.

Sturm dagegen kann die Ladung getrost ignorieren und hat keine Konsequenzen zu befürchten, weil er in Deutschland lebt. Staatliche Hoheitsakte können nämlich nur im Inland gesetzt werden, wie auch die Parlamentsdirektion auf APA-Anfrage erläutert. Ändern könnte man das nur durch entsprechende Abkommen, die es aber nicht gibt.

Zagorec‘ Argument, er habe die Ladung, die an seine Wiener Adresse ging, nicht gesehen, weil er in Kroatien war, ist übrigens keine Entschuldigung: Nach Paragraf 32 der Verfahrensordnung kann die erste Ladung ohne Zustellnachweis erfolgen, eine weitere Ladung ist dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellen. Aber auch wenn er die nicht abholt, gilt sie aus Behördensicht als zugestellt - wie dies ja etwa auch der Fall ist, wenn man einen Strafzettel per RSA bekommt.