Tirol nicht gegen Bestbieterprinzip, „muss aber administrierbar sein“

Innsbruck (APA) - Tirol ist nicht per se gegen das Bestbieterprinzip, nur dessen Verankerung in der „kleinen Novelle“ des Bundesvergabegeset...

Innsbruck (APA) - Tirol ist nicht per se gegen das Bestbieterprinzip, nur dessen Verankerung in der „kleinen Novelle“ des Bundesvergabegesetzes sei nicht administrierbar. „Wie so oft liegt der Hund im Detail begraben“, monierte Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP) am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Tirol habe vor dem morgigen Verfassungsausschuss mehrere Verbesserungsvorschläge deponiert.

„Jetzt werden wir sehen, ob diese auch Berücksichtigung finden“, sagte die Wirtschaftslandesrätin. Ein oft kolportiertes Veto seitens der Landes werde es aber nicht geben, sollten die Anregungen unerhört bleiben. „Ich erwarte mir aber, dass wir in den Diskussionsprozess zur ‚großen Novelle‘ (Für 2016 ist die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien geplant, Anm.) deutlich mehr Berücksichtigung finden werden“, so Zoller-Frischauf.

Hauptkritikpunkt an der „kleinen Novelle“ ist, dass die Regelungen im aktuellen Gesetzesentwurf mehr Bürokratie für Unternehmen und Verwaltung sowie mehr Kosten mit sich bringen würden. Zudem seien einige Vorgaben wie etwa jene über die Vergabe an Subunternehmen dem Bestbieterprinzip abträglich, bzw. würden dieses aus Tiroler Sicht sogar konterkarieren. Beispielsweise verlangt Tirol eine Verlängerung der Ablehnungsfrist für Subunternehmer. Im derzeitigen Entwurf sei diese auf zwei Wochen ab Bekanntgabe beschränkt, dann gelte ein Subunternehmer als genehmigt. Dies hätte zur Folge, dass auch ungeeignete Unternehmer zum Zug kommen könnten, weil es der Auftraggeber nicht schafft, die Eignungsprüfung binnen zwei Wochen abzuschließen.

Tirol sieht sich auch durch eine Stellungnahme des Rechtsprofessors Josef Aicher bestätigt, betonte Zoller-Frischauf. Denn auch er habe die Sorge geäußert, dass die „kleine Novelle“ das Vergaberecht für Zwecke instrumentalisiert, zu deren Verwirklichung es nicht geeignet sei. Ferner teile auch er die Ansicht, dass das durchgängige Bestbieterprinzip kein taugliches Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping sei, erklärte die Wirtschaftslandesrätin.

„Wir wenden das Bestbieterprinzip in Tirol seit zehn Jahren an“, hob Zoller-Frischauf hervor. Dadurch könne Tirol auch über 90 Prozent der Aufträge im Land halten. „Wir wollen das Bestbieterprinzip nicht kippen, sondern dort, wo es Sinn ergibt, ausbauen“, erklärte sie.