Primärversorgung: Ärztekammer für PHC-Zentren - nach aktuellem Gesetz
Wien (APA) - Während nach wie vor um ein Primary-Health-Care (PHC)-Gesetz gerungen wird, läuft in Wien seit Mai ein Pilotprojekt in Sachen P...
Wien (APA) - Während nach wie vor um ein Primary-Health-Care (PHC)-Gesetz gerungen wird, läuft in Wien seit Mai ein Pilotprojekt in Sachen Primärversorgung. Die Ärztekammer kann sich weitere solcher Einrichtungen vorstellen - allerdings nach der aktuellen Rechtslage. Das geplante Bundesgesetz lehne man weiterhin ab, wie Kammer-Vizepräsident Johannes Steinhart am Donnerstag im APA-Gespräch bekräftigte.
Im vorerst auf fünf Jahre angelegten und von Stadt Wien und Wiener Gebietskrankenkasse finanzierten Testprojekt im Bezirk Mariahilf kümmern sich Allgemeinmediziner, Pflegepersonal und Ordinationsassistenten um die Patienten. Die Aufstockung um einen Sozialarbeiter und einen Psychotherapeut zu einem späteren Zeitpunkt wurde beim Start ebenfalls angekündigt. Großzügigere Öffnungszeiten sollen neben dem vielseitigen Angebot ebenfalls Vorteile für die Patienten bringen. Die Einrichtung ist aus einer Gruppenpraxis hervorgegangen, mangels legistischer PHC-Regelung werden die Ärzte nach dem Vertrag für Gruppenpraxen entlohnt.
Diese Lösung findet Steinhart ein „sehr vorbildhaftes Modell“. Patienten wie Ärzte seien sehr zufrieden. „Das ist der richtige Weg“, meint der Vizepräsident. Insofern tritt er durchaus für eine Ausweitung dieses Modells in der Bundeshauptstadt ein. Ein zweites Pilotprojekt ist schon seit längerem beim SMZ Ost geplant. Die Ausschreibung, für die die Ärztekammer verantwortlich zeichnet, läuft bis Februar 2016.
Dort kann man allerdings nicht auf eine bestehende Gruppenpraxis aufbauen, weshalb Steinhart dieses Zentrum nicht allzu glücklich macht. Vielmehr sollte man derlei Einrichtungen „aus der Struktur heraus“ entwickeln - also auf Gruppenpraxen aufsetzen. Es gebe reges Interesse seitens der Ärzteschaft, verwies Steinhart beispielsweise auf die von Helmuth Huber und Roland Brandner geführte Gruppenpraxis in Hietzing.
Wie viele Primärversorgungszentren Wien vertragen könnte, wollte der Vizechef nicht beziffern. Es gebe aber in der Stadt insgesamt 100 Gruppenpraxen, zehn davon im Bereich Allgemeinmedizin.
Die Kammer sei keinesfalls gegen diese Form der Betreuungsstruktur, allein die geplante Gesetzesregelung ist den Standesvertretern ein Dorn im Auge. Denn laut Steinhart geht der Plan des Bundes eher in Richtung „Poliklinikgesetz“ - soll heißen: „ein Ambulanzsystem im niedergelassenen Bereich“ ohne freie Arztwahl für die Patienten und mit fremden Kapitalgebern. Die Kammer fürchtet zudem freilich auch eine Entmachtung beim Ausverhandeln der geplanten PHC-Gesamtverträge. Steinhart warnte vor einer „Übermacht der Sozialversicherung“.
Seitens der Stadt beharrt man auf dem geplanten Bundesgesetz. „Gerade die schleppende Umsetzung des PHC-Standortes beim SMZ Ost zeigt, wie dringend notwendig das PHC-Gesetz ist“, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) auf APA-Anfrage. Denn die Einrichtung in Mariahilf oder geplante weitere funktionierten zeitlich befristet auf Projektbasis, interessierte Ärzte hätten zu wenig rechtliche und ökonomische Sicherheit: „Für sie bleibt unklar, welche konkreten Rechte und Pflichten es gibt.“
Etwas verwundert zeigt man sich im Ressort, dass Steinhart den Standort SMZ Ost nicht optimal findet. „Die Ärztekammer hat die beiden Wiener Pilotprojekte gemeinsam mit der Stadt und der WGKK präsentiert und sich zu diesen Projekten öffentlich bekannt. Daher geht die Stadt auch davon aus, dass die Ärztekammer ihr Bestes geben wird, hier entsprechende Interessenten aktiv für das Projekt zu gewinnen.“ Die Stadt halte außerdem ihre Pläne für weitere Primärversorgungszentren - beispielsweise im 15. Bezirk - aufrecht, wurde versichert.