Zwei Männer nach Gewalttat 2 - 34-Jähriger widerrief Geständnis

~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA351 vom 03.12.2015 muss es im Titel richtig ...

~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA351 vom 03.12.2015 muss es im Titel richtig heißen: ... 34-Jähriger widerrief Geständnis (nicht: 36-Jähriger). Im ersten Absatz/zweiter Satz muss es folgerichtig lauten: ..., meinte der 34-Jährige zur Richterin. Im dritten Absatz/zweiter Satz muss es heißen: ..., sagte der 36-Jährige (nicht: 34-Jährige). --------------------------------------------------------------------- ~ Innsbruck (APA) - Im Prozess gegen zwei Männer nach einer Gewalttat in Innsbruck widerrief der Erstangeklagte vor Gericht sein ursprünglich bei der Polizei abgelegtes Geständnis. „Ich bekenne mich der Körperverletzung schuldig, aber nicht des Mordes“, meinte der 34-Jährige zur Richterin.

„Bei der Einvernahme bei der Polizei habe ich mir irgendetwas zusammen gereimt“, sagte der Angeklagte. Er könne sich an nichts mehr erinnern. Als er aber nach der Tat in der Polizeistation aufgewacht sei, habe er Abschürfungen und Schwellungen an seinen Händen entdeckt und gewusst, „dass er etwas getan haben musste“.

Auch der Zweitangeklagte behauptete, dass er sich an nichts erinnern könne. „Ich weiß noch, dass wir in der Wohnung Alkohol getrunken und Tabletten genommen habe“, sagte der 36-Jährige. Danach habe er aber einen Filmriss und könne sich dann erst wieder daran erinnern, dass er in der Polizeistation wieder zu sich gekommen sei.

Gerichtsmediziner Walter Rabl führte in seinem Gutachten aus, dass das 41-jährige Opfer an einer massiven Schwellung des Gehirns gestorben sei. Im Krankenhaus habe man zwar noch versucht, die Schwellung in den Griff zu bekommen, die Verletzungen seien aber zu schwerwiegend gewesen. Außerdem habe das Opfer Abwehrverletzungen an den Unterarmen aufgewiesen. „Dies legt die Vermutung nahe, dass der Mann zumindest zu Beginn noch bei Bewusstsein war“, so der Gerichtsmediziner.

Bei einer toxikologischen Untersuchung konnten im Blut beider Angeklagter sogenannte Benzodiazepine (Schlaf- und Beruhigungsmittel, Anm.) nachgewiesen werden. Außerdem seien auf der Kleidung der Beschuldigten eine Vielzahl an Blutspuren des Opfers gefunden worden, meinte die Gutachterin. Für den Nachmittag des ersten Prozesstages war die Einvernahme mehrerer Zeugen, sowie der Vortrag der psychiatrischen Gutachterin Adelheid Kastner geplant.