Paris drückt bei Verfassungsänderung für Ausnahmezustand aufs Tempo

Paris (APA/AFP) - Die französische Regierung will nach den Anschlägen von Paris noch in diesem Jahr eine Verfassungsreform in Angriff nehmen...

Paris (APA/AFP) - Die französische Regierung will nach den Anschlägen von Paris noch in diesem Jahr eine Verfassungsreform in Angriff nehmen, um den Ausnahmezustand im Grundgesetz zu verankern. Die Verfassungsreform solle am 23. Dezember das Kabinett passieren, verlautete am Donnerstag aus Regierungskreisen in Paris.

Laut dem vorläufigen Reformtext mit dem Titel „Schutz der Nation“, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorlag, soll auch die Möglichkeit in der Verfassung festgeschrieben werden, Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach einer Verurteilung wegen Terrorvorwürfen die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Frankreichs Staatschef Francois Hollande hatte kurz nach den Anschlägen vom 13. November angekündigt, den Ausnahmezustand in der Verfassung verankern zu wollen. Bisher ist der Ausnahmezustand, der unter anderem Ausgangssperren, nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und Hausarrest für mutmaßliche Gefährder erlaubt, nur in einem Gesetz geregelt.

Laut dem Text für eine Verfassungsreform soll der Ausnahmezustand zunächst für eine Dauer von maximal zwölf Tagen verhängt werden können. Für eine Verlängerung ist ein eigenes Gesetz und damit die Zustimmung des Parlaments notwendig - diese Regelung gilt bereits heute. Einige der während eines Ausnahmezustands verhängten Maßnahmen sollen aber künftig auch dann in Kraft bleiben können, wenn der Notstand bereits nicht mehr gilt, allerdings höchstens sechs Monate lang.

Die Regierung hat die Verfassungsreform bereits Frankreichs Oberstem Verwaltungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Letztlich wird noch das Parlament zustimmen müssen.

Hollande hatte den Ausnahmezustand nach den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten verhängt. In der Folge wurden die Maßnahmen um drei Monate verlängert und gelten damit bis Ende Februar.