Prozessbeginn gegen 35 baskische Unabhängigkeitskämpfer in Spanien

San Fernando (APA/AFP) - Nach jahrelangen Verzögerungen hat in Spanien der Prozess gegen 35 baskische Unabhängigkeitskämpfer begonnen. Die A...

San Fernando (APA/AFP) - Nach jahrelangen Verzögerungen hat in Spanien der Prozess gegen 35 baskische Unabhängigkeitskämpfer begonnen. Die Angeklagten, unter ihnen zwei Französinnen, erschienen am Donnerstag in San Fernando de Henrares, einem Vorort von Madrid, vor dem stark gesicherten Staatsgerichtshof.

Ihnen wird zur Last gelegt, in den Jahren 2005 bis 2008 an der „politischen Front“ für die verbotene baskische Untergrundbewegung ETA aktiv gewesen zu sein. Der Prozess soll im März 2016 zu Ende gehen.

Vor Verhandlungsbeginn präsentierten sich die Angeklagten mit einem Spruchband mit der Aufschrift „Keine politischen Prozesse mehr“ vor den Medienvertretern. „Es handelt sich ganz klar um einen Prozess der politischen Verfolgung insofern, als das schwere Vergehen, das man den 35 Aktivisten vorwirft, darin besteht, eine politische Arbeit getan zu haben“, erklärte der Mitangeklagte Pernando Barrena, der zugleich Sprecher der für ein unabhängiges Baskenland eintretenden Partei Sortu ist.

Die Französin Aurore Martin kritisierte, sie und ihre Mitangeklagten hätten acht Jahre auf den Prozessbeginn warten müssen. Auf ihre politische Arbeit für die baskische Sache seien sie „stolz“, weil diese „viel mit dem neuen Friedenskontext, den wir im Baskenland sehen, zu tun“ habe.

Die Angeklagten sollen größtenteils Mitglieder der Baskenpartei Batasuna gewesen sein, die in Spanien als politischer Arm der ETA seit 2003 verboten ist, in Frankreich hingegen bis zu ihrer Selbstauflösung im Jahr 2013 zugelassen war. Den 35 Beschuldigten wird „Beteiligung an einer terroristischen Organisation“ vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie ein mindestens zehnjähriges Verbot, öffentliche Ämter auszuüben.

In ihrem 40-jährigen gewaltsamen Kampf für ein unabhängiges Baskenland hat die ETA mehr als 800 Menschen getötet. Im Oktober 2011 verkündete die Untergrundorganisation das „endgültige Ende bewaffneter Aktivitäten“. Sie kam aber nicht der Forderung der spanischen und der französischen Regierung nach, sich offiziell aufzulösen und ihre Waffen an die Behörden zu übergeben. Als Bedingung für diesen Schritt nannte sie insbesondere die Freilassung von etwa 450 baskischen Unabhängigkeitskämpfern aus spanischen und französischen Gefängnissen.