Schüler mietete Wohnung für Cannabis-Aufzucht an: Prozess in Salzburg

Salzburg/Tamsweg (APA) - Ein 19-Jähriger hat sich am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Vergehens nach dem Suchtmi...

Salzburg/Tamsweg (APA) - Ein 19-Jähriger hat sich am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz verantworten müssen. Der Deutsche hatte Anfang 2015, als er noch zur Schule ging, im Lungau eigens eine 80-Quadratmeter Wohnung zur Errichtung einer Cannabis-Plantage angemietet. Er habe lediglich Stecklinge für den legalen Handel züchten wollen, sagte der Angeklagte.

Der Bursch hat in dieser großen Indoor-Aufzuchtanlage 100 Pflanzen angebaut. Er verhinderte ungewünschte Einblicke mit Jalousien oder er klebte die Wohnungsfenster mit Spiegelfolie ab. Die Türsprechanlage und den Briefkasten versah er mit einem falschen Namen.

Als die Polizei Mitte Mai die Räume durchsuchte, stieß sie zwar auf das Equipment im Wert von 7.000 Euro, der Hanf in den 70 Töpfen war aber bereits abgeerntet. Er habe die gut gediehenen Pflanzen am 10. Mai in einen Fluss, in die Mur geworfen, sagte der Angeklagte zu Einzelrichterin Bettina Maxones-Kurkowski. Eine Auseinandersetzung mit seiner Familie darüber, dass er eine falschen Weg in seinem Leben eingeschlagen habe, und ein vorheriger „Besuch“ der Polizei in seiner eigentlichen Wohnung im Lungau habe ihn dazu bewogen, schilderte der 19-Jährige.

Am 4. Mai hatten Beamte in der Wohnung des Schülers aufgrund von Cannabis-Geruch eine Hausdurchsuchung durchgeführt und dabei Hanfsamen, elf Gramm Cannabiskraut und 50 Gramm halluzinogene Pilzer sichergestellt. „Die Plantage war ja nicht illegal. Ich wollte ein Handelsgewerbe betreiben und die Stecklinge des Zierpflanzenhanfes gewinnbringend verkaufen. Die Schule habe ich vernachlässigt“, erklärte der Beschuldigte. Nur ein paar Pflanzen habe er für den Eigenkonsum geerntet. „Ich konsumierte am Tag zwischen ein und fünf Gramm.“ Ende Oktober 2014 habe er begonnen, Cannabis für sich anzubauen, da ihm das Klima im Lehener Park und beim Bahnhof in der Stadt Salzburg „befremdlich“ gewesen sei. Verteidigerin Christina Winterheller erklärte, ihr Mandant habe mit der Plantage keinen Suchtgifthandel betrieben.

Staatsanwalt Alexander Winkler warf dem Burschen auch vor, er habe mit einem Luftdruckgewehr geschossen und die Fensterscheibe eines Nachbarn beschädigt. Dazu gab der 19-Jährige an, dass das vermutlich einer seiner zahlreichen Gäste gewesen sei, die sich damals in seiner „für jeden offenen Wohnung“ aufgehalten hätten. Er wisse aber nicht, wer das gemacht habe. Den Schaden von rund 565 Euro habe er aber beglichen. Die zahlreichen Einschusslöcher in der Wohnung würden aber von seinen eigenen Schießübungen mit dem Luftdruckgewehr stammen, ergänzte er noch.

Der Angeklagte, der an Depressionen leidet, wird derzeit psychiatrisch betreut. Vermutlich ergeht heute noch ein Urteil. Möglicherweise wird die Causa diversionell erledigt.