Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Bestbieter-Prinzip
Die Novelle zum Bundesvergabegesetz wurde am Donnerstag einstimmig beschlossen.
Wien — Nachdem die Novelle zum Bundesvergabegesetz im ersten Anlauf am Veto Tirols gescheitert ist wurde sie heute im Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen. Die Novelle wird das Bestbieterprinzip bei öffentlichen Bauaufträgen mit einem Projektvolumen ab einer Million Euro verpflichtend gesetzlich verankert. Der Beschluss im Plenum soll nächste Woche erfolgen.
Zustimmung kommt sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite, da es die Novelle ermöglichen wird, bei öffentlichen Aufträgen einheimische Unternehmen gegenüber billigeren ausländischen Anbietern zu bevorzugen. „Die Auslagerung der Aufträge in andere EU-Länder mit geringeren Löhnen und niedrigeren Sozialstandards wird zumindest gebremst", begrüßte die Arbeiterkammer die Entscheidung. „Damit bleibt auch ein größerer Teil an Wertschöpfung bei öffentlichen Investitionen in Österreich", wird AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Aussendung zitiert. Die AK fordert überdies ein Verbot von Subvergaben im Bausektor oder zumindest eine gesetzliche Einschränkung.
Die Ablehnung der Novelle durch das Land Tirol im ersten Anlauf hat einen Sturm der Entrüstung nach sich gezogen. Um so zufriedener zeigt sich nun der Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr. Für ihn sei dies das ein Erfolg für regionale Betriebe und die Beschäftigten: „Dass das gut ist und unsere heimischen Betriebe davon profitieren, ist nun offenbar auch beim Tiroler Landeshauptmann angekommen." Dadurch werde dem Lohn- und Sozialdumping sowie dem Steuerbetrug noch stärker der Kampf angesagt. (APA, TT.com)