Note „Mangelhaft“ für Wissen über Raumordnung
Der Zillertaler Planungsverbandsobmann geht scharf mit seinen Bürgermeisterkollegen ins Gericht. Er fordert zu mehr Weiterbildung auf.
Von Angela Dähling
Ried i. Z. –Widmungsanfragen und Bebauungswünsche – damit haben sich auch die Mandatare der kleinsten Gemeinden Tirols immer wieder zu beschäftigen. Für den Zillertaler Planungsverbandsobmann Bürgermeister Hansjörg Jäger aus Ried ist die Raumordnung die wichtigste Aufgabe der Kommunen. Immer wieder attestiert Jäger den meisten Gemeindenräten seines Tales mangelndes Fachwissen in diesem Punkt.
„Die meisten Gemeinderäte sind total überfordert in Raumordnungsfragen, und viele Bürgermeister auch. Dabei hat man sich weiterzubilden, wenn man so ein Amt bekleidet“, wird Jäger neuerlich deutlich. „Es ist grausam, dass der Planungsverband bei Neuwidmungen eine Stellungnahme abgeben muss. Es sollte der Gemeinderat eigentlich alles so fundiert aufbereiten, dass das nicht nötig ist“, kritisiert er weiter. Jäger lädt seine Bürgermeisterkollegen nächste Woche zu einer Sitzung mit den Raumordnungsrechtexperten des Amtes der Tiroler Landesregierung ein. Zur Weiterbildung sozusagen.
„Es geht darum, über neue Parameter in der Vertragsraumordnung aufgrund neuer rechtlicher Erkenntnisse zu informieren – also darum, dass wir hier Rechtssicherheit haben und sattelfest sind“, erläutert Jäger. Bei der Vertragsraumordnung kann die Gemeinde bekanntlich Neuwidmungen an Bedingungen zur Erreichung von Raumordnungszielen knüpfen, die durch den Gesetzgeber vorgesehen sind (z. B. Baulandmobilisierung). Diese Bedingungen werden in einem privatrechtlichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer festgehalten. „Zu beurteilen, ob einige solcher Verträge ,sittenwidrig‘ sind, obliegt den Gerichten“, erklärt Daniel Schleich, der für den Planungsverband Zillertal in Raumordnungsrechtsfragen beim Land Tirol zuständig ist. Nachsatz: „Die derzeitige gesetzliche Regelung im Tiroler Raumordnungsgesetz entspricht jedenfalls den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes.“
Ein Dorn im Auge ist Planungsverbandsobmann Jäger der Umstand, dass manche Widmungswerber als Erstes beim Land Tirol abklären lassen, ob die Widmung ihres Grundstücks rechtlich möglich wäre. „Wenn ja, werden Bürgermeister damit mehr oder weniger unter Druck gesetzt“, kritisiert Jäger und pocht darauf, das Prozedere einzuhalten. Nämlich erst den Bürgermeister zu konsultieren. Dann sei der Gemeinderat, dann der Planungsverband und erst am Schluss das Land als Aufsichtsbehörde dran. „Wir können die Leute im Sinne einer bürgernahen Verwaltung nicht einfach wegschicken“, entgegnet Schleich. Man gebe rein rechtliche Auskunft, weise aber immer darauf hin, dass die Gemeinde Raumplanungsbehörde sei.