Studenten-Ombudsstelle gegen Einschränkungen bei Mobilität
Wien (APA) - Die Ombudsstelle für Studierende schlägt in ihrem neuen Tätigkeitsbericht dem Gesetzgeber Maßnahmen gegen Tendenzen zur Einschr...
Wien (APA) - Die Ombudsstelle für Studierende schlägt in ihrem neuen Tätigkeitsbericht dem Gesetzgeber Maßnahmen gegen Tendenzen zur Einschränkung der Mobilität vor. So sollen etwa bestandene einschlägige Aufnahmeverfahren bei einem Studienort-Wechsel an anderen Standorten anerkannt werden. Auch Bestrebungen zur vermehrten Schaffung von englischsprachigen Masterstudien sieht die Ombudsstelle kritisch.
Hintergrund: Für Masterstudien, die Unis ausschließlich in einer Fremdsprache anbieten, können Aufnahmeverfahren vorgesehen und auch die Studentenzahl begrenzt werden. Beides wurde etwa für das gemeinsam angebotene Masterstudium Mathematik der Universität Graz und Technischen Universität (TU) Graz vorgenommen. Lediglich Absolventen der Bachelorstudien Mathematik an der Uni Graz bzw. der Technischen Mathematik (TU Graz) haben freien Zugang und sind nicht auf die festgelegte Platzzahlen anzurechnen.
Die Ombudsstelle warnt nun davor, dass ähnliche Tendenzen an den anderen Unis zur Folge haben könnten, dass Mathematik-Masterstudien künftig österreichweit nur mehr auf Englisch angeboten und mit einer Zugangsbeschränkung versehen werden, von der die Unis nur die Absolventen der „eigenen“ Bachelor-Studien ausnehmen. Damit würde ein Wechsel des Studienstandorts „noch schwieriger, als er es ohnehin - auch ohne Platzbeschränkungen - bereits ist“.
Die Systematik des Universitätsgesetzes (UG) lasse erkennen, dass Studien grundsätzlich in deutscher Sprache angeboten werden sollen, argumentiert die Ombudsstelle. „Die Einrichtung von Studien, welche in einer Fremdsprache durchgeführt werden, sollte die Ausnahme darstellen.“ Daher solle eine Bestimmung geschaffen werden, dass Studierende eines bestimmten Fachs zumindest ein weiterführendes Masterstudium in Österreich in deutscher Sprache absolvieren können.
Eine Einschränkung der Mobilität ortet die Ombudsstelle auch bei Aufnahmeverfahren: Derzeit müssen Studenten, die an eine andere Uni wechseln, im Regelfall Aufnahmeverfahren inklusive allfälliger Aufnahmetests erneut durchführen. Die Ombudsstelle regt daher an, dass „einmal durchgeführte einschlägige Aufnahmeverfahren, vor allem wenn sie österreichweit standardisiert durchgeführt worden sind bzw. werden, im Rahmen eines zeitnahen Studienortwechsels auch an anderen Standorten anerkannt werden und nicht zu wiederholen sind“.
Weitere Empfehlungen: Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung sollen Studenten auch einen Prüfer mit facheinschlägigen Kenntnissen von einer anderen Universität wählen können. Diesem Antrag soll „nach Möglichkeit entsprochen werden“. Derzeit können sich die Studenten nur einen Prüfer der eigenen Uni aussuchen. Und schließlich sollen die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) nicht mehr von Dienstag bis Donnerstag, sondern von Mittwoch bis Freitag durchgeführt werden. So sollen mehr berufsbegleitend Studierende an Fachhochschulen teilnehmen können - diese kommen berufsbedingt oft nur an den Wochenenden an die Hochschule.
(S E R V I C E - http://www.hochschulombudsmann.at)