Tirol

Spekulationsverbot: Kritik an Anleihe des Kriegsopferfonds

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Der Rechnungshof überprüfte die Einhaltung: Die Standortagentur will ihre Altrisken wie eine Zerobond-Anleihe auf der Insel in Jersey vorrangig abbauen.

Innsbruck –Probleme wie Salzburg hatten das Land Tirol, die sieben vom Land verwalteten Stiftungen und Fonds sowie die 15 Fonds mit Rechtspersönlichkeit auch vor Inkrafttreten des Gesetzes über die „risikoaverse Finanzgebarung“ (Spekulationsverbot) im Jahr 2014 nicht. Bekanntlich verspekulierte Salzburg rund 340 Millionen Euro. Doch die Spekulationsverluste in Salzburg und anderen Bundesländern haben zu einer Sensibilisierung geführt. Noch strengere gesetzliche Vorgaben wurden eingeführt, so auch in Tirol für die 23 öffentlichen Rechtsträger im Bereich des Landes sowie für Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Richtlinien enthalten u. a. ein Verbot von Fremdwährungsgeschäften und die Unzulässigkeit von Darlehens­aufnahmen für die Veranlagung. Das Verbot gilt auch für Aktien, Unternehmensanleihen und ausländische Staatsanleihen. Die Kontrolle übt der Landesrechnungshof (LRH) aus.

Jetzt liegt sein erster Bericht vor und er fällt durchwegs positi­v aus. Acht Einrichtungen haben 2014 überhaupt keine Fremdfinanzierungen (z. B. Kredite) oder Veranlagungen vorgenommen, 14 die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und nur beim Kriegsopfer- und Behindertenfonds gab es eine Beanstandung. Insgesamt wurden 100,4 Millionen Euro neu veranlagt.

Das Problem des Kriegsopferfonds ist, dass er zwei Anleihen in Höhe von 1,2 Millionen Euro bei einer Bank erworben hat, die über kein externes Rating verfügt und deshalb nicht dem Veranlagungsstandard „investment grade“ – für eine Veranlagung geeignet“ – entspricht. Weil die Anleihe jedoch insgesamt risikoarm ist, hat der Kriegsopferfonds beschlossen, sie trotz der Kritik des Rechnungshofs nicht vorzeitig zu beenden.

Genau unter die Lupe genommen hat der Landesrechnungshof außerdem die Altgeschäfte der Institutionen. Die Fremdfinanzierungen ergeben keinen Handlungsbedarf, bei den Anleihen regte der LRH jedoch eine Anpassungsstrategie bei der Tiroler Standortagentur, vormals Zukunftsstiftung, an. Die Standortagentur verfügt nämlich über eine Nullkuponanleihe (Zerobond) und Veranlagungen in Investmentfonds in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Gleichzeitig hat sie in ein Kapitalschutz-Zertifikat (100.000 Euro) investiert. Nach den heute geltenden Bestimmungen sind das nicht mehr zulässige Veranlagungsformen.

Die Zerobond-Anleihe hat die Standortagentur bei einer Gesellschaft mit Sitz in Jersey erworben. Sie ist laut Landesrechnungshof allerdings durch einen Schuldschein einer deutschen Bank abgesichert, die über ein ausgezeichnetes Rating verfügt. Die Laufzeit endet bereits heuer im April. Beim Kapitalschutz-Zertifikat stellt sich aber die Frage nach dem Sinn.

Noch bis 2019 ist die Standortagentur daran gebunden. Eine höhere Verzinsung ist von der Entwicklung eines Aktienkorbs bestehend aus vier Aktien abhängig, sie wird nur dann erreicht, wenn keine dieser Aktien während der Laufzeit unter einen bestimmten Kurswert fällt. Aufgrund der bisherigen Entwicklung des Aktienportfolios ist eine Auszahlung über den Nennwert von 100.000 Euro aber nicht mehr möglich. In einer Stellungnahme gegenüber dem Landesrechnungshof hält der Geschäftsführer der Standortagentur, Harald Gohm, fest, dass die Veranlagungen insgesamt sicher ausgestaltet sind, dass aber geplant sei, die Produkte aufgrund der neuen Gesetzeslag­e vorrangig abzubauen. (pn)

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