Konflikt Polen-EU: Kommission bisher ohne Antwort aus Warschau
Brüssel/Warschau (APA) - Die EU-Kommission hat bisher noch keine Antwort der polnischen Regierung über die umstrittenen Reformen des Verfass...
Brüssel/Warschau (APA) - Die EU-Kommission hat bisher noch keine Antwort der polnischen Regierung über die umstrittenen Reformen des Verfassungsgerichts sowie über das neue Mediengesetz erhalten. Ein Kommissionssprecher erklärte am Montag in Brüssel, am 13. Jänner werde auf jeden Fall das gesamte Kolleg über die Lage des Rechtsstaats in Polen beraten, auch wenn bis dahin keine Antwort aus Polen kommen sollte.
Allerdings werde es sich nur um eine „Orientierungsdebatte“ handeln. Es sei „nicht der erste Schritt des im März 2014 beschlossenen Verfahrens, das aus drei Stufen besteht: der Evaluierung, der Empfehlung der Kommission sowie nachfolgenden Schritten. Diese Orientierungsdebatte ist eine Diskussion vor dem ersten Schritt“, unterstrich der Sprecher.
„Heute kann nicht viel mehr dazu gesagt werden. Die Kommission wird auf politischer Ebene die Lage erörtern“. Er verwies auf zwei Schreiben von Vizepräsident Frans Timmermans an die Behörden in Warschau, in denen dieser eine Überprüfung der polnischen Gesetzesänderungen gefordert hatte. Timmermans betonte darin, die Rechtsstaatlichkeit gehöre zu den gemeinsamen Werten, auf denen die EU gegründet sei. Die Kommission verfolge daher sehr genau Entwicklungen, welche die Rechtsstaatlichkeit eines Mitgliedslandes in Zweifel ziehen könnten. Dies gelte dann, wenn die „Integrität, Stabilität und das ordnungsgemäße Funktionieren eines nationalen Verfassungsgerichts“ unterminiert würden.
Angesprochen auf kritische Aussagen von Digitalkommissar Günther Oettinger zum neuen Mediengesetz, das die direkte Ernennung und Abberufung von Senderchefs durch die Regierung vorsieht, wollte sich der Kommissionssprecher nicht äußern. Er sagte, neben Timmermans und Oettinger habe auch EU-Justizkommissarin Vera Jourova ihre Stellungnahme abgegeben.
Oettinger hatte zuletzt erklärt, vieles spreche dafür, jetzt den Rechtsstaatsmechanismus zu aktivieren und Polen unter Aufsicht zu stellen. Dies soll am 13. Jänner in der Kommissionssitzung diskutiert werden. Der Rechtsstaatsmechanismus, der 2014 eingeführt wurde, sieht einen verstärkten Dialog mit einem Mitgliedsland vor, wenn die EU-Kommission Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit befürchtet. Wenn das Mitglied nicht auf Änderungswünsche der Kommission reagiert, droht ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen europäische Grundwerte. Am Ende könnte der Entzug von Stimmrechten stehen.
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