EU: Öffentliches Auftragswesen soll einfacher werden
Bis spätestens 2018 soll die Einreichung der Erklärung und Abgabe von Angeboten flächendeckend in allen Mitgliedsstaaten elektronisch möglich sein.
Brüssel – Die EU-Kommission vereinfacht das öffentliche Auftragwesen in der EU. Mit der Einführung einer einheitlichen Eigenerklärung („European Single Procurement Document“) müssen Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots nachweisen.
Vielmehr reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen. Bisher wurde dies in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Von der neuen Regelung profitieren damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Bis spätestens 2018 soll die Einreichung der Erklärung und Abgabe von Angeboten flächendeckend in allen Mitgliedsstaaten elektronisch möglich sein.
Dazu erklärte Elżbieta Bieńkowska, Kommissar für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU: „Durch die Reduzierung der Anzahl von Dokumenten die erforderlich sind, wird es einfacher für Unternehmen, an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen. Zudem profitieren öffentlichen Verwaltungen von einer größeren Auswahl an Angeboten, besserer Qualität der Angebote sowie einem besseren Preis-Leistungsverhältnis.“ (hu, TT.com)
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