Schwendau

Günstiger Baugrund mit Auflagen

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Die Gemeinde Schwendau bietet ihren Bürgern günstiges Bauland für Einfamilienhäuser an. Wer eine Parzelle erwirbt, nimmt zahlreiche Bedingungen in Kauf, die einen Weiterverkauf nicht lukrativ machen.

Von Angela Dähling

Schwendau –Vier Hektar gewidmetes Bauland gibt es in Schwendau – nichts davon ist jedoch am Markt erhältlich. „In den letzten drei Jahren ist praktisch kein Grund verkauft worden“, resümiert Bürgermeister Franz Hauser. Die Liste von Schwendauern, die auf Baugrund warteten, wuchs seither beträchtlich. Für die Gemeindepolitik ein Zeichen, Vorsorge zu treffen.

Bei der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes konnten schließlich fünf Baugebiete für leistbares Wohnen herangezogen werden. „Die Bebauung dieser Siedlungsgebiete ist nur mit Vertragsraumordnung möglich“, erklärt Hauser. Nachsatz: „Wir wollen sie nicht alle von heute auf morgen bebauen, sondern damit auch für die kommenden Generationen Vorsorge tragen.“

Ein großes Baulandmobilisierungsprojekt ist jedoch bereits gestartet. Eine Schwendauerin, die das Erbe ihres Vaters (ein Landwirt) anzutreten hatte, verkaufte 16.647 m² Freiland an die Gemeinde. Das mitten in den Feldern gelegene Areal erhielt der benachbarte Bauer, der im Gegenzug sein ans Siedlungsgebiet Neu-Burgstall angrenzendes Feld im selben Ausmaß tauschte und dort vier Bauplätze erhielt.

Abzüglich der Verkehrsflächen stehen nun rund 13.000 m² Bauland zur Verfügung. Die Parzellen sind 350 bis 390 bzw. 499 m² groß und sollen mit Einfamilien- und wenigen Doppelhäusern bebaut werden. Und das bei einem Grundstückspreis von 200 €/m². „350 bis 400 Euro sind sonst üblich, in Mayrhofen sogar oft 600 bis 1000 Euro“, erklärt Hauser. Der Ansturm auf das Schwendauer Bauland war enorm. „Über 30 Schwendauer bewarben sind und acht aus anderen Gemeinden“, sagt Hauser. Zwölf Parzellen hat der Gemeinderat inzwischen nach dem dringendsten Wohnungsbedarf vergeben, weitere 15 folgen im Jahr 2018. Die Vergabe ist an Bedingungen geknüpft: Der Grund muss innerhalb von drei Jahren bebaut werden und das Haus muss eine Einliegerwohnung aufweisen. „Wir wollen so Vorsorge für künftigen Wohnraum tragen. Zwischenzeitlich kann die Wohnung vermietet werden“, erklärt der Dorfchef.

Zudem ist die Gemeinde 20 Jahre im Grundbuch und hat das Vorkaufsrecht. Der Grund darf auch in 20 Jahren nur indexangepasst verkauft werden, zudem gilt als Kaufpreis der Schätzwert eines gerichtlich beeidigten Sachverständigen. So will die Gemeinde Spekulationen verhindern. Dass das Ganze trotz allem nicht billig ist, weiß Hauser: „400.000 € kosten Grund samt Einfamilienhaus mindestens. Einige Bewerber mussten wieder absagen, weil sie die für die Finanzierung von der Bank geforderten Eigenmittel von mindestens einem Viertel der Kosten nicht aufbringen konnten.“