Innsbruck

Anrainer ärgern sich über Parksünder

© Schnabl

Zahlreiche Autos ohne Parkkarte stehen in den Innsbrucker Anrainer-Parkzonen in der Karl-Kapferer-Straße und am Rennweg. Die verteilten Strafzettel scheinen nicht viel abschreckende Wirkung zu haben.

Von Maximilian Schnabl

Innsbruck –Dass Fahrzeuge ohne entsprechende Parkkarte in Anrainer-Zonen abgestellt werden, ist speziell in Innsbrucker Zentrumsnähe schon länger eine Schwierigkeit, mit der die städtischen Behörden und Bewohner zu kämpfen haben.

„Seit Anfang Dezember ist die Situation aber besonders mühsam. Trotz Parkkarte ist in den Anrainer-Zonen kaum noch ein Stellplatz zu bekommen“, ärgert sich Elena Beirer, die in der Innsbrucker Altstadt wohnt. Grund dafür seien keineswegs nur Touristen, auch viele Fahrzeuge mit einheimischen Kennzeichen stünden verbotenerweise auf den Anrainer-Parkplätzen.

Und tatsächlich sind es hauptsächlich in Innsbruck angemeldete Autos, die bei einem Lokalaugenschein an einem Sonntagnachmittag in den temporären Anrainer-Zonen in der Karl-Kapferer-Straße und am Rennweg parken. Insgesamt ist bei lediglich zehn der über 40 abgestellten Fahrzeuge eine Anrainerkarte an der Windschutzscheibe zu sehen. „Ich denke, dass für einige der Falschparker auch nicht klar erkennbar ist, dass die Kurzparkzone nur auf einer Straßenseite durchgängig gilt“, sagt Beirer, die sich neben häufigeren Kontrollen auch eine bessere Beschilderung wünscht.

An versehentliche Falschparker glaubt Innsbrucks Verkehrsreferentin Vizebürgermeisterin Sonja Pitscheider (Grüne) kaum: „Das ist schlicht Ignoranz. Ich beobachte das in nahezu allen Anrainer-Zonen.“ Mangelnde Beschilderung will Pitscheider jedenfalls nicht erkennen: „Die Parkplätze sind sowohl durch weiße Linien als auch durch Tafeln klar gekennzeichnet“, so die Vizebürgermeisterin. Die Markierungen seien auch international verständlich.

Die Ansicht mancher Anrainer, dass insbesondere am Wochenende zu wenig gestraft werde, teilt Elmar Rizzoli, Chef der Mobilen Überwachungsgruppe des Innsbrucker Magistrats (MÜG), nicht. Mehr, als Strafzettel zu verteilen, kann die MÜG, die für die Kontrolle der Anrainer-Zonen zuständig ist, aber nicht tun.

Den Parkkarten-Inhabern hilft diese Maßnahme kaum – ob die Falschparker mit oder ohne Strafzettel unter dem Scheibenwischer auf Anrainer-Plätzen stehen, macht wenig Unterschied. Zwar sind die Dauertickets auch außerhalb der markierten Parkplätze gültig, „für mich stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Anrainer-Karte, wenn ich dann ohnehin wieder einen Parkplatz in der Kurzparkzone suchen muss“, kritisiert Beirer.

Dass Autofahrer einfach über das Verbot hinwegsehen und ein Organmandat riskieren, ist auch Rizzoli bewusst. „Ich werde immer wieder mit Beschwerden von Anrainern konfrontiert“, erzählt Rizzoli, gerade bei falschparkenden Tagesgästen führe ein Strafzettel aber „nicht einmal zu einem Lernerfolg“.

Illegal in Anrainer-Zonen geparkte Autos abzuschleppen, ist laut Sonja Pitscheider nur dann möglich, wenn diese eine Verkehrsbehinderung darstellen oder widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz stehen. „Abschleppen wäre die effizienteste Maßnahme gegen die Ignoranz von Parksündern, verstößt aber gegen Bundesgesetze“, so Pitscheider. Bei Dauerfalschparkern könne man „immerhin eine Radklammer anlegen“.