Kindergeldreform 2 - Väteranteil wird angehoben
Wien (APA) - Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) sprach bei der Präsentation des neuen Kindergeld-Kontos von der „größten Reform des Ki...
Wien (APA) - Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) sprach bei der Präsentation des neuen Kindergeld-Kontos von der „größten Reform des Kinderbetreuungsgeldes seit 2002“ und einem „Meilenstein“. Ein Ziel ist, dass sich mehr Männer entscheiden, beim Kind zu bleiben, denn derzeit beziehen nur 18 Prozent der Väter Kindergeld: Der für Väter reservierte Teil des Kindergeldes wird deshalb auf 20 Prozent angehoben.
Die derzeitigen vier Pauschalvarianten des Kindergeldes reichen von 14 Monaten bis 36 Monaten (jeweils wenn beide Elternteile es in Anspruch nehmen) mit theoretisch unterschiedlichen Gesamtbeträgen. Insgesamt geht es um ein Volumen von 1,1 Mrd. Euro. Mit dem neuen Konto soll kein Modell mehr bevorzugt werden, betonte Karmasin, das sei ihr „ein Anliegen im Hinblick auf die Wahlfreiheit“. Dementsprechend gibt es künftig eine einheitliche Gesamtsumme mit einer flexibel wählbaren Bezugsdauer.
Bezieht nur ein Elternteil Kindergeld, kann man individuell eine Dauer zwischen 365 und 851 Tagen (rund 12-28 Monate) wählen, für beide Elternteile zwischen 465 und 1.063 Tagen (rund 15,5-35 Monate). Die Summe beträgt 15.449 Euro - vorausgesetzt, der Vater beteiligt sich zu mindestens 20 Prozent. Diese Grenze war lange ein Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern, wollte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) doch ursprünglich eine Verdoppelung von durchschnittlich 16 auf 33 Prozent.
Als Anreiz für mehr Väterbeteiligung winkt darüber hinaus jedenfalls ein Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro, wenn sich die Eltern den Kindergeldbezug 50:50 oder zumindest 60:40 aufteilen - das sei ein „klares politisches Statement“, betonte Karmasin. Inklusive Partnerschaftsbonus beträgt die maximale Gesamtsumme also 16.449 Euro.
Aber nicht nur die Bezugdauer an sich soll flexibel werden: Die gewählte Dauer kann auch einmal verändert werden, und zwar bis gut drei Monate vor dem Ablauf der ursprünglich gewählten. Um den Übergang von der Betreuung vom einen zum anderen Elternteil zu erleichtern, ist es künftig auch möglich, dass man bis zu 31 Tage parallel Kindergeld bezieht.
Dass beide Eltern gleichzeitig beim Kind zuhause bleiben, soll auch die neue „Familienzeit“ ermöglichen. In Wahrheit handelt es sich dabei um den lange von der SPÖ forcierten „Papa-Monat“. Im Rahmen des Kindergeld-Bezugs kann der Vater direkt nach der Geburt des Kindes 31 Tage daheim bleiben - Rechtsanspruch hat er darauf allerdings keinen, der Arbeitgeber muss zustimmen. Welche Pauschalsumme es dafür gibt, haben sich ÖVP und SPÖ noch nicht final ausgemacht, sie dürfte aber bei 500 bis 600 Euro liegen.
Die „Familienzeit“ soll man auch beim einkommensabhängigen Kindergeld in Anspruch nehmen können, das sonst bleibt, wie es ist. Hier gebe es „keinerlei Reform- und Handlungsbedarf“, meinte Karmasin. Nichts ändern wird sich auch bei den Zuverdienst-Grenzen, wenn man während des Kindergeld-Bezugs arbeitet.
Nächste Woche soll der Entwurf in Begutachtung gehen. Gelten sollen die neuen Regelungen für Geburten ab dem 1. Jänner 2017. Ursprünglich hatte man ein Inkrafttreten zur Jahresmitte 2016 angepeilt.
(Grafik 0022-16, Format 88 x 55 mm)
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