Kindergeld - Die geplanten Eckpunkte der Reform

Wien (APA) - Das Kinderbetreuungsgeld wird auf neue Beine gestellt: Aus den vier Pauschalvarianten soll nach den Plänen von Familienminister...

Wien (APA) - Das Kinderbetreuungsgeld wird auf neue Beine gestellt: Aus den vier Pauschalvarianten soll nach den Plänen von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ein flexibles „Konto“ werden. Die einkommensabhängige Variante bleibt aber. Neu ist ein Partnerschaftsbonus, wenn sich Vater und Mutter die Betreuung annähernd zu gleichen Teilen ausmachen sowie eine Art Papa-Monat namens „Familienzeit“.

BISHER gab es vier PAUSCHAL-MODELLE: 12+2 Monate (1.000 Euro/Monat), 15+3 Monate (800 Euro), 20+4 (624 Euro) und 30+6 (436 Euro). In Summe ergibt das letztlich unterschiedliche Beträge von 14.000 bei der kürzesten bis 15.696 Euro bei der längsten Variante.

Diese Pauschal-Modelle sollen nun zu einem KINDERGELD-KONTO verschmelzen. Die BEZUGSDAUER kann flexibel zwischen 365 und 851 Tagen (also rund 12-28 Monate) für einen Elternteil bzw. zwischen 456 und 1063 Tagen (rund 15,5-35 Monate) für beide Elternteile gewählt werden. Es handelt sich also nur um eine leichte Verkürzung der bisher möglichen maximalen Bezugsdauer von 36 Monaten, wenn beide Eltern beim Kind bleiben. Der reservierte Teil für den zweiten Elternteil, in der Regel die Väter, wird von 16 auf 20 Prozent angehoben.

Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine GESTSUMME, sie beträgt maximal 15.449 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro PARTNERSCHAFTSBONUS (je 500 Euro für beide Elternteile), wenn man sich die Betreuung 50:50 oder zumindest 60:40 aufteilt. Die Höchstsumme liegt also bei 16.449 Euro inklusive Partnerschaftsbonus. Ausbezahlt wird monatlich - es geht also nicht, das Geld auf einmal zu bekommen.

Auch ein WECHSEL ist möglich: Die gewählte Dauer kann ein Mal verändert werden, und zwar bis rund drei Monate vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer. Bisher konnte man die gewählte Kinderbetreuungsgeldvariante lediglich innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Antragstellung einmalig ändern. Um den Übergang von der Betreuung vom einen zum anderen Elternteil zu erleichtern, ist es künftig auch möglich, dass man ein Mal bis zu 31 Tage PARALLEL Kindergeld bezieht.

Für ALLEINERZIEHENDE wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1.400 Euro erhöht.

Das EINKOMMENSABHÄNGIGE KINDERGELD ist von all diesen Änderungen nicht berührt und bleibt in der bisherigen Form bestehen.

Ebenso gleich bleiben die Regelungen, wenn man während des Kindergeld-Bezugs arbeitet: Ein ZUVERDIENST von bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte ist auch beim Kindergeld-Konto möglich. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bleibt die Zuverdienstgrenze von 6.400 Euro pro Jahr (ab 2017: 6.800 Euro).

Neu - und zwar sowohl für das „Konto“ als auch für die einkommensabhängige Variante - ist die Möglichkeit, „FAMILIENZEIT“ in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich im Grunde um den von der SPÖ lange geforderten „PAPA-MONAT“. Väter können demnach direkt nach der Geburt ihres Kindes 31 Tage lang zuhause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld, deren Höhe aber noch nicht feststeht. Im Gespräch sind 500 bis 600 Euro. Rechtsanspruch auf die „Familienzeit“ gibt es freilich keinen, der Arbeitgeber muss zustimmen.

Ein paar Details sind noch zwischen ÖVP und SPÖ zu klären. Die Vorschläge sollen nächste Woche in Begutachtung gehen. INKRAFTTRETEN sollen die Neuerungen mit Jahresbeginn, sie gelten dann also für GEBURTEN AB 1. JÄNNER 2017.

(Grafik 0022-16, 88 x 55 mm)