Justiz und Kriminalität

Silvesterattacken: Deutschland plant härteres Sexualstrafrecht

Symbolbild.
© APA

Die CDU hat unterdessen als Konsequenz auf die Silvesterattacken harte Konsequenzen gegen kriminelle Ausländer beschlossen.

Köln – Nach den massenhaften Übergriffen von Köln will die deutsche Regierung einem Zeitungsbericht zufolge das Sexualstrafrecht verschärfen. „Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen“, sagte Justizminister Heiko Maas der Zeitung „Bild am Sonntag“.

Auch die CDU-Spitze drängt nach den Angriffen auf Frauen auf schärfere Gesetze. Der Parteivorstand beschloss bei seiner Klausur in Mainz am Samstagmorgen eine „Mainzer Erklärung“. Darin geht es unter anderem um ein härteres Vorgehen gegen kriminelle Ausländer und die Einführung der „Schleierfahndung“, also verdachtsunabhängige Personenkontrollen.

Asylberechtigte, Flüchtlinge und Asylbewerber sollten bereits dann von einer Aufenthaltsberechtigung ausgeschlossen werden, wenn sie „rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch unter Bewährung verurteilt wurden, um so insbesondere auch Serienstraftäter erfassen zu können“. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich dafür eingesetzt, dass anders als bisher auch Bewährungsstrafen berücksichtigt werden.

Lücken im Strafrecht schließen

Auch im Sexualstrafrecht müssten Lücken geschlossen werden: „Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht.“ Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich seit kurzem in der Länderabstimmung und könnte noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden, wie die „BamS“ schreibt.

Künftig sollen demnach auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter zwar nicht mit direkter Gewalt die sexuelle Handlung erzwingt, aber das Opfer mit anderen Drohungen massiv unter Druck setzt oder in denen das Opfer bei Verweigerung Gewalt fürchten muss.

Auch Fälle, in denen sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen „Überraschungsmoment“ ausnutzt, etwa, indem er das Opfer unvermittelt im öffentlichen Raum attackiert, würden den Straftatbestand erfüllen, heißt es in dem Bericht weiter. Bisher wird im Strafrecht eine sexuelle Attacke nur dann als Vergewaltigung gewertet, wenn das Opfer geschlagen oder an Leib und Leben bedroht wurde oder sich in einer „schutzlosen“ Lage befand.

Maas hatte bereits im vergangenen Jahr ein Gesetz vorgelegt, mit dem Lücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden sollen. Dabei geht es etwa um Fälle, in denen der Täter zwar Gewalt anwendet oder androht, aber kein enger ursächlicher Zusammenhang zu den ausgeübten sexuellen Handlungen besteht.

Die Grünen hatten die Vorlage des Ministers aber als ungenügend kritisiert. Sie forderten ebenso wie die Linke am Freitag eine Verschärfung des Vergewaltigungs-Strafrechts. (APA/AFP)