Architekten wollen transparente Bau-Verfahren und Bestbieterprinzip

Wien (APA) - Durch intransparente Auftrags- und Vergabeverfahren werden Bauvorhaben unnötig teuer, und auch das bisherige Billigstbieterprin...

Wien (APA) - Durch intransparente Auftrags- und Vergabeverfahren werden Bauvorhaben unnötig teuer, und auch das bisherige Billigstbieterprinzip sorgt oft durch Spätfolgen für einen Kostenschub. Das beklagten Architektenkammer und Zivilingenieure am Donnerstag vor allem für öffentliche Aufträge. Abhilfe schaffen könne bessere Projektvorbereitung, eine echte Fehlerkultur und der Umstieg aufs Bestbieterprinzip.

Oft würden anstelle von Bestbietern die Billigstbieter beauftragt - Folgen seien das Auftreten von Mängeln, langwierige Rechtsstreitigkeiten und Konkurse oder die Zerstörung von Klein- und Mittelbetrieben, kritisierte Bernhard Sommer, Vizepräsident der Architektenkammer für Wien, NÖ und Burgenland, vor Journalisten.

„Unterm Strich wird es durch die Billigstbieter-Vergaben teurer, weil die Aufwände steigen“, Andreas Gobiet, Präsident beim Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI). Anfang März soll zwar das neue Bundesvergaberecht mit dem Bestbieter-Prinzip in Kraft treten, aber nur wenn es von keinem Bundesland ein Veto gibt - ein solches hatte im Dezember Tirol angekündigt, wiewohl ein Kompromiss gesucht wurde.

Eine Versicherung, die die Risken abdeckt, sei immer schwerer zu finden - und sie verteuere sich auch laufend, beklagte VZI-Präsident Gobiet. Die Prämie für die allgemeine Berufshaftpflicht, die bei jeder Projektannahme vorliegen müsse, verdopple sich heuer, und die Selbstbehalte würden sich sogar Verzehnfachen, berichtete der Experte aus seinem Bereich. Und generell seien Projekte nur noch bis zu einem Umfang von 60 Mio. Euro versicherbar, darüber hinaus müsse man sich um eine Zusatzversicherung umschauen.

Bauprojekte der öffentlichen Hand etwa durch die Stadt Wien als grundsätzlich kompetenter Auftraggeber hätten eine ganz wesentliche Funktion für die Metropole und die Baukultur hier - umso wichtiger sei eine transparente Abwicklung, betonte Architekt Sommer von der Kammer. Doch beginne die öffentliche Hand mit Vorhaben oft ohne entsprechende Vorbereitungen, ehe die Planung hinreichend abgeschlossen oder die Finanzierung gesichert sei. Immer häufiger müsse sich die Kammer, die immer wieder zu Kooperationen eingeladen werde, aus Verfahren heraushalten, da sie nicht fair oder transparent abliefen, selbst wenn sie gesetzeskonform seien: „In letzter Zeit vergeben wir viel mehr ‚rote Hände‘, sagte Sommer.

Spätere Änderungswünsche würden Projekte zusätzlich verzögern und verteuern, kritisierte der Architekt. Das führe zu Mehraufwendungen bei den Planern und den Baufirmen, merkte dazu Gobiet an; Im anglo-amerikanischen Raum dagegen würden „Projekte zu Ende gedacht“. Bei Krankenhaus-Vorhaben etwa würden ja „viele“ mitreden, zum Beispiel Ärzte. Wenn es dann zu Bauverteuerungen komme, die Verantwortung auf die Planer zurückgeschoben, obwohl die nicht im Vorfeld mit jedem Arzt reden könnten.

Um in der Bundeshauptstadt die teure „Änderungsproblematik“ in den Griff zu bekommen, plädierte Rechtsanwalt Hannes Pflaum von der Kanzlei Pflaum Karlberger Wiener Opetnik dafür, die Kompetenz durch eine Bündelung des Know-how zu erhöhen, wie dies beim Bund durch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) geschehen sei. „Eine solche Bündelung der Bauverantwortung sollte man sich auch für die Stadt Wien überlegen.“

Als extreme Baukostenexplosion in der Vergangenheit erinnerte Pflaum an das Allgemeine Krankenhaus (AKH) - ursprünglich sollte der Bau binnen zehn Jahren für eine Milliarde Schilling fertig sein, letztlich dauerte es mehr als doppelt so lang und laut Endabrechnung waren es 45 Mrd. Schilling (umgerechnet 3,27 Mrd. Euro). „Auch das Krankenhaus Nord in Wien wird uns noch beschäftigen“, ist der Anwalt in dem Zusammenhang überzeugt.

Als aktuellen öffentlichen Vergabe-Fall brachte der Advokat die Causa „Wiener Stadthallenbad“ zur Sprache, bei der sehr vieles schief gegangen sei. Nach einem Leck gipfelte die ausufernde Sanierung ja in einer mehrjährigen Sperre und einem veritablen Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Generalplaner Georg Driendl. Für die Kammer „eignet sich diese Causa leider exemplarisch, um verschiedene Fehler aufzuzeigen“, wie Sommer sagte.

Den Stadthallenbad-Generalplaner habe man gezwungen, wegen seiner offenen 860.000-Euro-Honorarforderung zu klagen, statt den Fall unter Verjährungsverzicht in Ruhe aufzuklären, kritisierte Pflaum. Es habe daraufhin eine „überbordende Gegenreaktion“ und „abstruse Gegenforderungen“ gegeben, nach der letzten Klagsausdehnung der Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft mbH (mit dem Stadthallenbad WSTHB), einer 100-Prozent-Tochter der Wien Holding, stehe man bei einer angeblichen Schadenssumme von über 13 Mio. Euro - wodurch ein einziger Verhandlungstag von sechs Stunden Dauer bereits 200.000 Euro koste. Dabei hätten viele Positionen keinen juristisch nachvollziehbaren Hintergrund, sondern sollten nur wirtschaftlichen und emotionalen Druck auf den Planer ausüben, so der Anwalt.

Im Lauf des Verfahrens sei seitens des WSTHB - schriftlich - sogar eine Ausdehnung auf 260 Mio. Euro angedroht, wegen angeblicher volkswirtschaftlicher Schäden, weil die Gesundheit der Bevölkerung durch die Schließung des Bades leide. Bei Ausdehnung der Klage auf dieses Ausmaß wären mehr als 3 Mio. Euro Gerichtsgebühr sofort zu erlegen, die jedenfalls weg sind. „Wenn mir ein Mandant sagt, er plant so etwas, dann schick‘ ich ihn zum Arzt“, meinte Pflaum, der - auch wegen neuer Stadtratszuständigkeit - auf einen Vergleich in der Causa hofft.