Missbrauchsprozess in Eisenstadt: Junger Mann soll eingewiesen werden
Eisenstadt/Wien/Schwadorf (APA) - In Eisenstadt steht heute, Montag, ein 19-jähriger Burgenländer vor Gericht. Dem jungen Mann wird u.a. Ver...
Eisenstadt/Wien/Schwadorf (APA) - In Eisenstadt steht heute, Montag, ein 19-jähriger Burgenländer vor Gericht. Dem jungen Mann wird u.a. Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und gefährliche Drohung vorgeworfen. Laut Gutachten sei eine kombinierte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden. Die Öffentlichkeit wurde vor der Vernehmung ausgeschlossen.
Die Fülle von Straftaten, die dem Angeklagten vorgeworfen werden, soll im Dezember 2013 fußen. Damals habe er eine Beziehung, in der es immer wieder Streitereien u.a. wegen seinen Aggressionen gegeben habe, mit einer 13-Jährigen geführt und mit ihr auch mehrmals den Beischlaf vollzogen, obwohl er gewusst habe, dass sie unter 14 Jahre alt sei. Das Mädchen wurde schwanger. Der Kontakt riss ab. Als sich die Schwangere und der Angeklagte im April 2014 auf der Donauinsel in Wien trafen, soll es zur Vergewaltigung gekommen sein. Der 19-Jährige soll seine Ex-Freundin niedergedrückt und mit ihr Sex gehabt haben. Sie habe sich nicht gewehrt, weil sie Angst um das Baby hatte, berichtete die Staatsanwältin.
Etwa ein Jahr später soll der junge Mann im niederösterreichischen Schwadorf (Bezirk Wien-Umgebung) erneut ein minderjähriges Mädchen, zu dem er zuvor eine Beziehung aufgebaut hatte, vergewaltigt haben. Er soll ihr laut Zeugen hinter einem Supermarkt den Mund zugehalten und sie niedergedrückt haben.
Neben dem Missbrauch und den Vergewaltigungen, warf ihm Staatsanwältin Beatrix Resatz auch gefährliche Drohung, das Vergehen nach §1 Notzeichengesetz sowie Diebstahl vor. Der 19-Jährige soll einer Freundin seiner Schwester eine SMS geschickt haben, in der er ihr drohte, ihr Rocker vorbeizuschicken, die sie aufschlitzen werden. Zum Teil gemeinsam mit seinem Bruder soll er außerdem von Herbst 2014 bis Frühjahr 2015 wiederholt Notrufnummern gewählt und Brände und Unfälle vorgetäuscht haben. Sowohl Feuerwehr als auch Rettung rückten mehrmals aus. Außerdem provozierten die beiden laut Resatz die Polizei und waren in dem Zeitraum „außer Rand und Band“. Einsätze gab es auch auf mehreren Bahnhöfen, nachdem der Angeklagte mehrmals Bombendrohungen für Züge oder Bahnhöfe am Telefon ausgesprochen haben soll.
Laut seinem Anwalt werde sich der junge Mann teilschuldig bekennen. Zu den Vergewaltigungen habe er gesagt, dass die Mädchen einverstanden gewesen seien. Dass sie noch nicht 14 Jahre alt seien, habe er nicht gewusst. Bei den Anrufen verwies er im Gespräch mit seinem Verteidiger darauf, dass dies die Idee seines Bruders gewesen sei und auch beim Diebstahl soll der Bruder der Täter gewesen sein, er selbst sei nur dabei gewesen.
Der Angeklagte sei laut dem Gutachten, auf das sich die Staatsanwältin berief, zwar nicht unzurechnungsfähig, allerdings liege eine geistige und seelische Abnormität höheren Grades vor. Es bestehe die Gefahr, dass er auch künftig Straftaten begehe. Aus diesem Grund wurde seitens der Anklägerin die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Der Prozess wird vermutlich am Nachmittag zu Ende gehen. Die Öffentlichkeit dürfte erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen werden.