Berufseinbrecher profitierte bei Prozess in Wien von Gesetzesänderung
Wien (APA) - Ein Berufskrimineller hat am Montag im Wiener Straflandesgericht von der jüngsten, in Teilen der Justiz nicht unumstrittenen St...
Wien (APA) - Ein Berufskrimineller hat am Montag im Wiener Straflandesgericht von der jüngsten, in Teilen der Justiz nicht unumstrittenen StGB-Reform profitiert, die selbst bei gewerbsmäßiger Begehung für Vermögensdelikte nur mehr maximal fünf statt bisher zehn Jahre Haft vorsieht, sofern der Schaden 300.000 Euro nicht übersteigt. Der Serien-Einbrecher kam mit drei Jahren unbedingter Haft davon.
Der 44-jährige, aus Moldawien stammende Mann wurde 2008 in Frankreich festgenommen, nachdem er dort zahlreiche Einbruchsdiebstähle verübt hatte. Nach einem Jahr U-Haft wurde er auf freien Fuß gesetzt, in Abwesenheit allerdings zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das führte dazu, dass er ab Dezember 2009 seine berufliche Tätigkeit nach Wien verlagerte. „Mir blieb nichts anderes übrig, als weitere Straftaten zu begehen. Ich war ja auf der Straße“, erklärte er im Grauen Haus einem Schöffensenat (Vorsitz: Sylvia Primer).
Er konzentrierte sich bei seinen Einbrüchen auf die Innenstadt und das Botschaftsviertel im dritten Bezirk. Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu Wohnungen, Geschäften und insgesamt drei Rechtsanwaltskanzleien, wo er Tresore und Geldkassetten aufbrach und damit das Weite suchte. In einer Kanzlei soll ihm neben Bargeld eine kostbare Münzsammlung in die Hände gefallen sein. Auf die Frage, was er mit der Beute gemacht habe, erwiderte der Angeklagte: „Was das Geld betrifft, habe ich fast alles verspielt.“
Bis Juli 2014 konnten ihm 16 Einbrüche nachgewiesen werden, da er an den Tatorten seine DNA-Spuren hinterlassen hatte. Die Polizei geht allerdings davon aus, dass es sich nur um die Spitze eines Eisbergs handeln und der 44-Jährige wesentlich mehr am Kerbholz haben dürfte. Der Schaden, der ihm zweifelsfrei nachgewiesen konnte, belief sich deutlich unter der Wertgrenze von 300.000 Euro. Dem Senat erschien im Hinblick darauf eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren schuld- und tatangemessen, wobei das umfassende Geständnis mildernd ins Gewicht fiel. Die vorsitzende Richterin ließ in der Urteilsbegründung durchblicken, dass die Strafe nach der alten, bis Ende 2015 gültigen Rechtslage empfindlicher ausgefallen wäre.
Der 44-Jährige war gleichermaßen überrascht und erfreut, dass das Urteil wesentlich geringer ausfiel als jenes in Frankreich, obwohl sich die Anzahl seiner Verfehlungen seither deutlich erhöht hatte. Ohne mit seinem Verteidiger Rücksprache zu halten, nahm er die drei Jahre sofort an. „Ich brauch da nicht reden. Ich bin einverstanden“, beschied er dem Anwalt, als dieser ihm eine Beratung anbot. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Ob der Moldawier nach Rechtskraft seine Strafe in Österreich antreten oder nach Frankreich abgeschoben wird, steht noch nicht fest.