Pistorius - Staatsanwalt: Gang vor Verfassungsgericht ohne Grundlage
Pretoria (APA/dpa) - Auch der Gang vors Verfassungsgericht wird nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nichts an der Verurteilung des früheren ...
Pretoria (APA/dpa) - Auch der Gang vors Verfassungsgericht wird nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nichts an der Verurteilung des früheren Spitzensportlers Oscar Pistorius ändern. Seine Argumentation sei „gekünstelt“ und entbehre jeder Grundlage, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrer Stellungnahme an das Verfassungsgericht.
Die obersten Richter in Johannesburg werden in den kommenden Wochen oder Monaten über eine Zulassung des Falls entscheiden. Die Anwälte von Pistorius argumentieren, dass er wegen des hohen Medieninteresses kein faires Verfahren hatte.
Der unterhalb der Knie amputierte frühere Sprinter wurde im Dezember vom obersten Berufungsgericht Südafrikas des „Mordes“ für schuldig befunden, was im deutschen Rechtssystem am ehesten einer Verurteilung wegen Totschlags entspricht. Darauf stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Haft. Wegen der Anrufung des Verfassungsgerichts wurde jedoch noch kein neues Strafmaß verhängt. Pistorius befindet sich derzeit unter Hausarrest.
Der inzwischen 29-Jährige Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Er feuerte vier Schüsse durch eine Toilettentür in seinem Haus, hinter der sich Steenkamp befand. Pistorius beteuerte, er habe sie für einen Einbrecher gehalten. In erster Instanz wurde er daher 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Ableisten von einem Jahr wurde er im August 2015 in den Hausarrest entlassen.