Registrierkassenpflicht sorgt für Diskussion über Bisphenol A

Wien (APA) - Die Registrierkassenpflicht bringt einmal mehr eine Diskussion über die Chemikalie Bisphenol A in Gang, die in Kassabelegen ent...

Wien (APA) - Die Registrierkassenpflicht bringt einmal mehr eine Diskussion über die Chemikalie Bisphenol A in Gang, die in Kassabelegen enthalten sein kann. Während die großen Supermarktketten bereits auf Bisphenol A-freies Papier setzen, befürchten Umweltschützer, dass Einzelhändler weniger sorgsam bei der Auswahl des Papiers sein könnten.

Bisphenol A wird vom deutschen Umweltbundesamt als „Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen“ bezeichnet. Bereits 2011 wurde in der Zeitschrift „Konsument“ über etwaige Gefahren berichtet. Seitdem gibt es einen starken Trend zu Bisphenol A-freiem Papier. „BPA befindet sich stark im Rücklauf, Alternativen sind verfügbar“, sagte Thomas Jakl, Leiter für Chemiepolitik und Risikobewertung im Umweltministerium, auf ORF.at-Anfrage. Er verwies auf ein laufendes Verfahren in der EU und erwartete ein EU-weites BPA-Verbot in den nächsten Monaten.

Die Grünen wollten in einer Parlamentarischen Anfrage genauere Auskunft über den Einsatz von Bisphenol A. Die Partei verlangt unter anderen Auskunft über die konkreten gesetzlichen Bestimmungen, Leitlinien, Grenz- und Schwellenwerte hinsichtlich Herstellung, Einfuhr, Verwendung und Inverkehrbringen auf österreichischer und europäischer Ebene. Und: Ist auf Basis der derzeitigen Verwendungsbedingungen sichergestellt, dass es zu keiner Schädigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch das Herstellen, Einführen, Verwenden und Inverkehrbringen insbesondere von BPA kommen kann?