Weisungsrat nimmt die Tätigkeit auf - Erster Fall vor der Tür

Wien (APA) - Der Weisungsrat hat seine Tätigkeit aufgenommen. Am Mittwoch trat das aus drei Mitgliedern plus drei Ersatzmitgliedern bestehen...

Wien (APA) - Der Weisungsrat hat seine Tätigkeit aufgenommen. Am Mittwoch trat das aus drei Mitgliedern plus drei Ersatzmitgliedern bestehende neuen Kontrollgremium zur Konstituierenden Sitzung zusammen. Demnächst wird der erste Fall aus dem Justizministerium eintreffen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) freute sich, dass der Rat „so schwungvoll und initiativ seine Arbeit aufgenommen hat“.

Bei der Konstituierenden Sitzung legte der Vorsitzende, Generalprokurator Werner Pleischl, seinen Kollegen den Entwurf für die Geschäftsordnung vor. Für ihn geht es erst einmal darum, eine „Corporate Identity“ zu entwickeln und nach außen „mit einer Stimme zu sprechen“. Es gelte, „als Gremium zusammenzufinden“ - auch wenn sich die einzelnen Mitglieder teils sehr gut kennen, sagte Pleischl zur APA.

Alle seien Fachleute mit langjähriger Erfahrung, für die im Weisungsrat „sicherlich nur fachliche Erwägungen zählen“: Ex-Generalprokurator Walter Presslauer und die Wiener Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf sind die Mitglieder, Erster Generalanwalt Franz Plöchl, der frühere Innsbrucker OLG-Präsident Walter Pilgermair (jetzt Verfahrensrichter im Hypo-U-Ausschuss) und Univ.Prof. Helmut Fuchs die Stellvertreter - wobei Pleischl nicht nur die primären Mitglieder, sondern intensiv auch die Ersatzmitglieder einbeziehen will.

Brandstetter ist „überzeugt, dass man sehr bald merken wird, dass die Arbeit dieser unabhängigen Experten einen enormen Fortschritt an Transparenz bei allen Entscheidungen mit sich bringt, die von besonderem öffentlichen Interesse sind“. Der bei der Generalprokuratur angesiedelte Rat soll für Transparenz bei Weisungen sorgen, die das Justizministerium Staatsanwälten erteilt.

Seit Jahresbeginn ist der Justizminister gesetzlich verpflichtet, eine Stellungnahme einzuholen, wenn das Ressort in einer Strafsache anderer Meinung ist als der Staatsanwalt - bzw. wenn es um oberste Organe geht. Auch wenn Staatsanwalt und Ministerium derselben Meinung sind, kann der Rat in Strafsachen „außergewöhnlichen Interesses“ freiwillig eingebunden werden.

Der Rat gibt eine „Äußerung“ ab. Folgt ihr der Minister nicht, gibt es keine Durchsetzungsmöglichkeit - aber der Rat hat das Recht, dies zu veröffentlichen. Pleischl will die Öffentlichkeit „relativ dicht“ informieren und auch die dem Ministerium gegebenen Begründungen für Entscheidungen veröffentlichen.

Sind die drei Rats-Mitglieder nicht einer Meinung, können sie laut Gesetz eine Mehrheitsentscheidung (also 2:1) treffen. Nach außen vertreten wird der Rat laut Gesetz durch den Vorsitzenden, also den Generalprokurator. Die Geschäftsordnung, über die die Ratsmitglieder Mittwochnachmittag diskutierten, muss noch vom Justizministerium genehmigt werden.