Minderjährige Mädchen mit Sex-Videos erpresst: Drei Jahre Haft
Wien (APA) - Weil er drei minderjährige Mädchen zu sexuellen Handlungen überredet, sie dabei gefilmt und mit den Video-Clips weitergehenden ...
Wien (APA) - Weil er drei minderjährige Mädchen zu sexuellen Handlungen überredet, sie dabei gefilmt und mit den Video-Clips weitergehenden Geschlechtsverkehr sowie die Herausgabe von 8.000 Euro und Schmuck im Wert von 5.400 Euro erzwungen haben soll, ist ein 21-jähriger Bursch am Mittwoch von einem Wiener Schöffensenat zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte in der Verhandlung alle Vorwürfe bestritten und behauptet, die Schülerinnen - eine war im Tatzeitraum erst 13 Jahre alt und damit noch unmündig, die beiden anderen jeweils 14 - hätten einvernehmlich mit ihm geschlafen. Die beiden 14-Jährigen hätten ihm überdies freiwillig Bargeld bzw. Armreifen übergeben. „Wir haben Ihnen gar nichts geglaubt“, hielt Richterin Beate Matschnig dazu in der Urteilsbegründung fest. Und weiter: „Sie machen sich über Facebook an junge, ausschließlich muslimische Mädchen heran, weil das Ehrgefühl dort noch ausgeprägter ist. Sie überreden sie zu Sex, filmen sie und erpressen sie.“ Diese Vorgangsweise sei „beeindruckend negativ“.
Der Angeklagte hatte mit den Betroffenen zunächst gechattet. Nach ersten Treffen kam es zwischen Frühjahr und Dezember 2014 zum Sex. Dass er die Szenen mit seinem Smartphone heimlich aufzeichnete, bekamen die Minderjährigen laut Anklage nicht mit. Indem er mit der Veröffentlichung der Sex-Videos auf Facebook drohte, nötigte der Bursch bei weiteren Begegnungen die Schülerinnen gegen ihren Willen zu neuerlichem Sex in Garagen, Stiegenhäusern, in einem Fall im Keller der Großmutter. Von einer 14-Jährigen verlangte er sogar, mit einem seiner Freunde zu schlafen, was er dann ebenfalls filmte.
Darüber hinaus setzte er laut Anklage zwei seiner Opfer derart unter Druck, dass die eine ihrer Mutter deren gesamte Ersparnisse stahl, um damit sein Stillschweigen zu erkaufen. Der 21-Jährige soll der jungen Muslimin nämlich gedroht haben, er werde ihrem strenggläubigen Vater erzählen, dass sie keine Jungfrau mehr sei. Eine andere übergab ihm ein Säckchen mit dem Familienschmuck, weil er auch ihr angekündigt haben soll, ihre Familie werde ansonsten vom Vorgefallenen erfahren. Da dem Burschen die goldenen Armreifen nicht genügten, versuchte diese Schülerin ihrer Mutter noch 500 Euro zu entwenden, wurde dabei aber erwischt.
Der Angeklagte verantwortete sich mit einvernehmlichem Sex und versicherte, die Mädchen hätten sich filmen lassen, „weil sie nachher schauen wollten, wie es ist“. Eine habe unbedingt mit seinem Freund Oralsex haben wollen. Er habe das wahre Alter der Minderjährigen nicht gekannt. Er habe sie für 16 gehalten: „Ich kann nicht jedes Mal fragen, wie alt du bist.“ Die Anzeigen könne er sich nicht erklären: „Die eine schreibt mir noch immer auf Facebook.“ Vermutlich handle es sich um eine gegen ihn gerichtete Verschwörung: „Das sind alles beste Freundinnen.“ Und weiter: „Sie können nicht sagen, dass sie es freiwillig gemacht haben. Dann haben sie Probleme mit den Eltern.“
Was das Finanzielle betrifft, behauptete der Bursch, im einen Fall „nicht einen Cent“ bekommen zu haben. Er habe keinen Schmuck erhalten. Von der zweiten habe er 20 Euro verlangt. Sie habe darauf mehrere tausend Euro „rausgeholt“. Dabei habe es sich um ein „Geschenk“ gehandelt: „Einen Monat waren wir zusammen.“ Er habe ihr gesagt, dass er ein Auto kaufen wolle. Da habe sie ihm weitere 3.000 Euro gegeben, „dass ich mir ein geileres Auto kaufen kann.“
Darin erblickte der Senat auch das Motiv für die Erpressungen, wie die Vorsitzende in der Urteilsbegründung deutlich machte. Der 21-Jährige, der als Verkäufer in einem Supermarkt arbeitet, habe einen BMW besitzen wollen. Vor der zeugenschaftlichen Einvernahmen der Mädchen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, ihre Aussagen waren für die anwesenden Medienvertreter damit nicht zugänglich.
Der 21-Jährige weist bereits drei einschlägige Vorstrafen auf. Zweimal wurde er wegen Körperverletzung verurteilt. Einem jungen Burschen brach er bei einer Rauferei Kiefer und Nasenbein. Im Juni 2015 wurde er wegen schwerer Erpressung verurteilt - wegen eines praktisch identen Sachverhalts wie in der nunmehr gegenständlichen Verhandlung. Nach Sex mit einer Minderjährigen hatte er auch diese mit einem Video erpresst und sie dazu gebracht, ihm Schmuck im Wert von 10.500 Euro auszuhändigen. Dafür bekam er trotz eines bereits getrübten Vorlebens lediglich 18 Monate bedingt.
Dass er nach Bekanntwerden der weiteren Erpressungen nicht in U-Haft genommen wurde, wunderte selbst die nicht als „Wegsperrerin“ bekannte Jugendrichterin Matschnig. Für die für den Fall zuständige junge Staatsanwältin lagen keine Haftgründe vor, für sie wäre die U-Haft „eine Vorwegnahme der Strafhaft gewesen“, wie sie am Rand der Verhandlung erklärte. Ob in dieser Causa tatsächlich keine Tatbegehungsgefahr vorlag, erscheint zumindest hinterfragenswert. Der 21-Jährige bat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger um Bedenkzeit und durfte das Graue Haus nach der Verhandlung verlassen.