Falls Aslan G. - Übergabe an Bulgarien für zulässig erklärt
Wien (APA) - Im Fall Aslan G., der seit über einem Jahr die Wiener Justiz beschäftigt, hat das Wiener Straflandesgericht am späten Mittwochn...
Wien (APA) - Im Fall Aslan G., der seit über einem Jahr die Wiener Justiz beschäftigt, hat das Wiener Straflandesgericht am späten Mittwochnachmittag die Übergabe des angeblichen russischen Serien-Mörders an die bulgarischen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung für zulässig erklärt. Er habe keine Bedenken, dass der 45-Jährige „in einer bulgarischen Folterkammer landet“, stellte Richter Christoph Bauer fest.
Wie der Richter darlegte, sind in jüngster Vergangenheit 15 bulgarische Straftäter nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung in Österreich zur Strafvollstreckung in ihre Heimat abgeschoben worden. Es habe keine Beanstandungen gegeben, dass diese dort unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt wären, betonte Bauer. Die Anwälte von Aslan G. behaupten, die Haftbedingungen in Bulgarien würden der Menschenrechtskonvention widersprechen, wobei sie auf einen Bericht des Anti-Folter-Komitees des Europarats aus dem Jahr 2012 verweisen. Dieser Einwand stehe „einer Übergabe per se nicht entgegen“, so Bauer unter Verweis auf ausbleibende Beschwerden seitens der nach Bulgarien abgeschobenen Straftäter.
Bauers Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Rudolf Mayer und Lukas Kollmann, die beiden Rechtsvertreter des Russen, legten dagegen Beschwerde ein. Mit dieser muss sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen. Aslan G. bleibt bis dahin in Übergabehaft, „die ex lege zeitlich unbefristet ist“, wie der Richter betonte.
Aslan G. wurde Mitte Jänner 2015 im Zug einer Zielfahndung am Wiener Hauptbahnhof festgenommen, nachdem die russische Generalstaatsanwaltschaft seine Auslieferung verlangt hatte. Ihrer Darstellung zufolge soll es sich bei dem Mann um den Chef einer Mafia-Bande handeln, dem von Moskau an die 60 Kapitalverbrechen zugeschrieben werden. Die auf ein Jahr begrenzte Auslieferungshaft ist allerdings in der Vorwoche abgelaufen, ohne dass die Wiener Justiz eine endgültige Entscheidung getroffen hätte, ob Aslan G. nach Russland geschickt wird, wo ihm - so zumindest die Befürchtung seiner Anwälte - eine menschenrechtswidrige Behandlung drohen könnte.
Seine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt konnte der 45-Jährige aber nicht verlassen, denn es wurde ein Ersuchen der bulgarischen Strafverfolgungsbehörden schlagend: Das Wiener Straflandesgericht verhängte nahtlos die Übergabehaft, weil Bulgarien Aslan G. zur Verantwortung ziehen möchte, da dieser dort zeitweise unter Verwendung eines gefälschten Ausweises gelebt hatte.
Aslan G. bestreitet den Vorwurf, je an der Spitze einer mafiösen Vereinigung gestanden und in Russland Mordaufträge verteilt zu haben. Die Anschuldigungen gegen ihn seien politisch motiviert und von Moskau gesteuert. Der russische Staat habe ihm sein florierendes Unternehmen „weggenommen“. Teilhaber seiner Firma seien teilweise beseitigt worden, ihn habe man fälschlicherweise zum Mörder gestempelt.