IStGH nimmt Ermittlungen zu Südossetien-Krieg 2008 auf
Den Haag (APA/AFP) - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nimmt Ermittlungen zum Südossetien-Krieg zwischen Russland und Georgien im ...
Den Haag (APA/AFP) - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nimmt Ermittlungen zum Südossetien-Krieg zwischen Russland und Georgien im Jahr 2008 auf. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, gaben die Richter einem entsprechenden Antrag von Chefanklägerin Fatou Bensouda statt.
Es bestehe „genügend Grund zu der Annahme“, dass während des Konflikts Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden seien. Es ist das erste Ermittlungsverfahren des Gerichtshofs zu einem Konflikt außerhalb Afrikas.
Russland und Georgien hatten im Sommer 2008 einen kurzen Krieg um die abtrünnigen georgischen Provinzen Südossetien und Abchasien geführt. Nach UN-Angaben wurden mehrere hundert Menschen getötet und mehr als 120.000 vertrieben. Nach dem bewaffneten Konflikt erklärten beide Regionen ihre Unabhängigkeit von Georgien, Russland erkannte dies an.
Bensouda hatte die Richter im Oktober um die Genehmigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gebeten. Seit 2008 waren beim IStGH bereits Vorermittlungen zu Südossetien geführt worden. Die Ermittlungen sollen sich nun auf den Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 10. Oktober 2008 erstrecken. Es geht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord, Vertreibung und Verfolgung sowie Kriegsverbrechen wie Angriffe auf die Zivilbevölkerung und vorsätzliche Tötungen.
Bensouda hatten ihren Antrag auf ein Ermittlungsverfahren unter anderem mit der Tötung und Vertreibung georgischer Bewohner aus Südossetien begründet. Ihren Angaben zufolge wurden bis zu 18.500 Georgier vertrieben. Die georgische Bevölkerung in dem Konfliktgebiet sei „um mindestens 75 Prozent reduziert“ worden.
Der IStGH hatte im Jahr 2003 seine Arbeit aufgenommen, um seit dem Jahr 2002 begangene Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden, sofern eine Bestrafung der Täter in den betroffenen Ländern nicht abzusehen ist. Bisher wurden nur Ermittlungen zu Gräueltaten in afrikanischen Ländern eingeleitet.
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