Ministerium sieht EuGH-Urteil zur Hypo als nicht mehr relevant
Der Europäische Gerichtshof hat eine Beschwerde der Republik Österreich abgewiesen. In der Sache haben sich Österreich und Bayern jedoch schon auf einen Vergleich geeinigt.
Klagenfurt/Wien/München – Dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Österreich im Streit um österreichische Garantien für Milliardenkredite der Bayerischen Landesbank (BayernLB) in der früheren Hypo Alpe Adria hat abblitzen lassen, ist in den Augen Österreichs nicht mehr relevant. Im Finanzministerium wird dazu auf den vorjährigen Vergleich zwischen Österreich und Bayern verwiesen.
Weil die Republik Österreich im Zuge der Notverstaatlichung der Kärntner Krisenbank für die Kredite der Bayern in der Hypo (heute: Heta) bürgte, hatte die EU-Kommission diese Garantien in einem BayernLB-Beihilfeverfahren als Beihilfen eingestuft. Dagegen hat Österreich Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Der EU-Gerichtshof hat diese Nichtigkeitsbeschwerde Österreichs zu der 2,638 Mrd. Euro schweren Kreditrückzahlgarantie abgewiesen. Das Urteil wurde am Donnerstag bekannt gegeben.
Die Entscheidung des EuGH wirkt sich nach Angaben des Wiener Finanzministeriums auf die - inzwischen bereinigte - Beziehung Bund-Bayern nicht aus.
„Aufgrund des Vergleichs zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern sowie der Bayerischen Landesbank, der mit der Umsetzungsvereinbarung vom 11. November 2015 besiegelt wurde, hat diese Entscheidung keine Relevanz für die aktuelle Situation, hieß es in einer Stellungnahme des Finanzministeriums gegenüber der APA.
In Wien sagte am Donnerstag auch der SPÖ-Fraktionschef im U-Ausschuss, Kai Jan Krainer, zur APA, „das Urteil ist eigentlich obsolet - durch den Vergleich mit Bayern“.
Der NEOS-Politiker im Hypo-Untersuchungsausschuss, Rainer Hable, fühlte sich durch das heutige EuGH-Urteil in seiner Kritik an der Notverstaatlichung der Hypo indes bestätigt. Der EuGH attestiere „mit dem Siegel des Höchstgerichts, dass das Verhandlungsergebnis bei der Hypo-Übernahme 2009 für Österreich so schlecht war, dass es als staatliche Beihilfe Österreichs an die Bayrische Landesbank zu werten ist“. (APA)