Hypo-U-Ausschuss - Krux mit den Landeshaftungen

Wien/Klagenfurt (APA) - Der alte Streit darüber, wie rasch die Kärntner Landeshaftungen im Insolvenzfall eingetreten wären - sofort oder bei...

Wien/Klagenfurt (APA) - Der alte Streit darüber, wie rasch die Kärntner Landeshaftungen im Insolvenzfall eingetreten wären - sofort oder bei Fälligkeit der Anleihen - hat am Donnerstag die Emotionen unter der Abgeordneten im Hypo-U-Ausschuss wieder einmal richtig hochkochen lassen. Schließlich wurde die Sitzung unterbrochen. Die Vorsitzende Doris Bures (SPÖ) rief die Fraktionen zu einer Geschäftsordnungsdebatte zu sich.

Der Streit zwischen SPÖ und ÖVP auf der einen und allen anderen Parteien auf der anderen Seite war darüber ausgebrochen, wie Ausführungen der heutigen Auskunftsperson Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, zu interpretieren sind.

In einem Dokument, aus dem SPÖ-Politiker Kai Jan Krainer zitierte, steht, dass die Haftungen sofort fällig geworden wären. Peschorn erwähnte im Verlauf der Befragung durch Krainer aber auch ein dies relativierendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Jedenfalls, so Peschorn, habe er oft darauf hingewiesen, dass eine umgehende „Schlagendwerdung“ der Landeshaftungen bei einer Insolvenz der Hypo wahrscheinlich sei. „Ich habe schriftlich den Verhandlern, besser gesagt den Auftraggebern BMF und BKA, mitgeteilt, dass eine Insolvenz der Hauptschuldigen Hypo die Ausfallbürgschaft sofort schlagend werden lässt und diese Gefahr auch für eine Geschäftsaufsicht gilt“, sagte der Präsident der Finanzprokuratur.

Juristisch gehe es hierbei um die Hypo als Hauptschuldige und die Gläubiger - und Verträge zwischen denen. „Die Bank hat aber diese Expertise nicht aufgebracht und der Zeitrahmen war zu kurz“, erinnerte sich Peschorn an die Zeit ab Mitte/Ende November bis Mitte Dezember 2009. Jedenfalls habe es „keine Sicherheit“ gegeben, dass die Milliardenhaftungen im Falle der Insolvenz oder Geschäftsaufsicht nicht fällig geworden wären, betonte der Jurist. „Ein zweiter Schritt ist, dass es einem vernünftigen Verhandler wahrscheinlich obliegt, die Frage zu stellen, wem die Gefahr anzulasten ist. Und diese Gefahr lag zweifellos bei der Republik Österreich und nicht bei Bayern. Die Landeshaftungen hätten Österreich und nicht Bayern betroffen.“

Prinzipiell sagte Peschorn zu seinen Aufgaben rund um die Hypo: „Meine Rolle war es seit Mitte, eher Ende November 2009 intensiv nicht nur juristische, sondern strategische Überlegungen anzustellen. Es ging darum, mich zu bemühen, dass hier vonseiten der Bank vor allem die notwendigen Maßnahmen gesetzt werden, um einmal klar zu sehen, wo das Problem liegt und welche Maßnahmen es braucht, damit man diese löst.“ Er sei fortlaufend für Beratungen und überhaupt zur Verfügung gestanden. Aber: „Ich habe weder einer Notverstaatlichung das Wort geredet, noch versucht eine solche voranzutreiben.“

Da im Streit der Abgeordneten unklar war, ob sie inhaltlich oder zur Geschäftsordnung streiten, unterbrach Bures die Sitzung. Etwa war von Suggestivfragen und ähnlichem die Rede und der Uminterpretierung von Ausführungen Peschorns. Als es wieder weiter ging, bat Verfahrensrichter Walter Pilgermair die Abgeordneten, Inhaltliches von Geschäftsordnungsdingen zu trennen.