EU-Kommission legt Anti-Steuerbetrugspaket vor
Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Maßnahmenpaket zum Kampf gegen Steuerbetrug vorgelegt. Vor allem sollen Steuerschlup...
Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Maßnahmenpaket zum Kampf gegen Steuerbetrug vorgelegt. Vor allem sollen Steuerschlupflöcher für Großunternehmen geschlossen werden. EU-Wirtschaftskommissar Pierre Mosovici erklärte, allein bei der Körperschaftssteuer (KöSt) komme es durch Umgehung und Vermeidung von Steuern jährlich zu Verlusten von 50 bis 70 Mrd. Euro.
Dieses Geld könnte für zahlreiche öffentliche Dienste wie Schulen und Spitäler verwendet werden, oder auch zur Ankurbelung von Wachstum und von Arbeitsplätzen. „Jene Europäer und Unternehmen, die fair vorgehen, zahlen als Dank dafür höhere Steuern. Das ist inakzeptabel, und wir müssen das angehen“. Es müssten gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle und eine effektive Besteuerung für alle geschaffen werden, so Moscovici.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, betonte, mit dem Anti-Steuerbetrugspaket werde ein weiterer Schritt zur Stärkung des Vertrauens in das gesamte Steuersystem gesetzt. Europa könne eine weltweite Führungsrolle beim Kampf gegen Steuervermeidung sein. Dies erfordere aber auch koordinierte Handlungen aller Staaten, „wir müssen eine Situation von 28 verschiedenen Systemen in 28 Ländern vermeiden“. Es dürfe zu keiner Gewinnverlagerung und Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage durch Multis mehr kommen.
Das Paket umfasst mehrere Punkte. Es geht um gesetzlich bindende Maßnahmen, um die von Großunternehmen verwendeten Methoden der Steuervermeidung zu verhindern (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie). Darin heißt es, dass Multis, die ihre Gewinne im EU-Binnenmarkt produzieren, dort auch ihren „fairen Anteil an Steuern zahlen“ müssen. Dann wird es eine Empfehlung an die EU-Staaten geben, wie der Missbrauch durch solche Steuerverträge verhindert werden kann.
Außerdem wird vorgeschlagen, gemeinsame steuerbezogene Informationen über Großkonzerne in der EU auszutauschen. Die entsprechende Amtshilferichtlinie soll in diesem Sinn überarbeitet werden. Dabei seien auch eigene länderspezifische Berichte zwischen den jeweiligen Steuerbehörden vorgesehen.
Ferner soll auch auf internationaler Ebene eine faire Steuerbehandlung gefördert werden, wobei auch die Erstellung einer Liste jener Drittstaaten geplant ist, die sich weigern, an dieser fairen Handhabung teilzunehmen.
Im Laufe des Jahres will die EU-Kommission auch noch einen Vorschlag für eine gemeinsame EU-Unternehmenssteuergrundlage machen. Nicht beabsichtigt ist eine Harmonisierung der KöSt-Raten. Es liege an den Staaten, die Unternehmen effektiv und in Übereinstimmung mit den nationalen Regeln zu besteuern, heißt es in dem Papier. Die Höhe einer Steuer sei nicht der Hauptgrund für Unternehmen, ihre Gewinne auszulagern. Vielmehr seien undurchsichtige Steuervorbescheide, spezielle Steuerregime und Schlupflöcher in nationalen Steuergesetzen der Grund für die sogenannte „aggressive Steuerplanung“.