EU-Gericht: Sanktionen gegen Ex-Premiers in der Ukraine nichtig
Luxemburg (APA/dpa) - Zwei Jahre nach dem prowestlichen Machtwechsel in der Ukraine hat das EU-Gericht EU-Sanktionen gegen zwei ehemalige Re...
Luxemburg (APA/dpa) - Zwei Jahre nach dem prowestlichen Machtwechsel in der Ukraine hat das EU-Gericht EU-Sanktionen gegen zwei ehemalige Regierungschefs der früheren Sowjetrepublik für ungültig erklärt. Eine Person könne nicht allein deshalb für die Veruntreuung von Vermögenswerten verantwortlich gemacht werden, weil gegen sie in einem Drittland eine Voruntersuchung stattfinde, urteilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg.
Der Rat der Europäischen Union hatte als Reaktion auf die im Winter 2013/14 ausgebrochene Krise in der Ukraine beschlossen, Gelder ukrainischer Politiker und Geschäftsleute bis 2015 einzufrieren, denen die Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen wurde. Neben den beiden Ex-Premiers, die nacheinander bis zum Machtwechsel durch die prowestlichen Kräfte im Februar 2014 im Amt waren, war unter anderem der frühere Energieminister Edward Stawitzki betroffen.
Das Gericht befand nun, dass der Rat die Sanktionen diese allein aufgrund eines Schreibens der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft verhängt habe. Dieses habe jedoch keine genauen Angaben zu den Vergehen der Betroffenen enthalten. Bereits der frühere Berater des nach Russland geflohenen ukrainischen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch, Andrej Portnow, hatte erfolgreich gegen EU-Sanktionen geklagt.
Mit dem jetzigen Urteil dürfte der Druck auf den von Poroschenko gestützten Generalstaatsanwalt Viktor Schokin steigen. Kritiker werfen ihm und seiner Behörde „Versagen“ vor und unterstellen ihm eine Zusammenarbeit mit dem gestürzten prorussischen Regime. Bisher wurde kein Vertreter der alten Führung in der Ukraine verurteilt.