Steirische Landesschulratspräsidentin für Deutsch als „Pausensprache“
Graz (APA) - Nach dem oberösterreichischen Landesschulratspräsidenten hat nun auch seine steirische Amtskollegin, Elisabeth Meixner, Deutsch...
Graz (APA) - Nach dem oberösterreichischen Landesschulratspräsidenten hat nun auch seine steirische Amtskollegin, Elisabeth Meixner, Deutsch als „Pausensprache“ empfohlen. Die Empfehlung richte sich an die Schulleitungen und sie könne sich vorstellen, dass diese in die Hausordnungen aufgenommen wird. Kontrollen und Sanktionen soll es jedoch keine geben.
Meixner sagte nach einem Bericht der „Kronen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe), dass eine Empfehlung an die Schulen ergehen wird. Derzeit arbeite man an der Umsetzung: „Das Ergebnis soll in Absprache mit der Schulaufsicht alsbald den Schulen kommuniziert werden.“ Sie betonte, dass es den Schulen obliege, die Empfehlung in ihre Hausordnung zu übernehmen. Sie beinhaltet jedenfalls den Vorschlag, „dass die Pausengespräche in der Unterrichtssprache geführt werden“. Eine Kontrolle sei unrealistisch und ist auch nicht vorgesehen. Im Sinne der Vereinbarungskultur empfahl Meixner gegenüber der APA: „Keine Strafen, keine Kontrolle, keine Sanktionen“.
FPÖ-Landesparteisekretär Stefan Hermann fühlte sich in seiner seit 2013 bestehenden Forderung nach einer „Deutschpflicht in Schulpausen“ bekräftigt: „Vor zwei Jahren hat man uns noch für diesen Vorstoß verteufelt, jetzt kommt man scheinbar langsam zur Einsicht“, meinte er und verwies auf eine Unterschriftenaktion. Seit Herbst 2013 haben gut 5.200 Steirer online und 2.100 händisch für Deutsch als Pausensprache unterschrieben - sie stelle „einen wichtigen Beitrag zur Integration dar“. Die Forderung der Unterschriftenaktion bezieht sich im Gegensatz zu Meixners Plänen auf eine Verpflichtung.
Grünen-Landtagsabgeordnete Sabine Jungwirth sprach von „populistischen Stammtischparolen“ und erklärte, dass „sämtliche Experten eine ‚Deutsch-Pflicht‘ am Schulhof ablehnen“ würden. Jungwirth verwies auch auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention als auch auf Artikel 1 der Bundesverfassung hin, die Rechte des Kindes: „Eine dementsprechende Verordnung würde gleich gegen mehrere Bestimmungen verstoßen, denn die Diskriminierung einer Sprache ist untersagt. Das Verbot einer Sprache bewirkt zudem das genaue Gegenteil von Integration.“