Peschorn riet nie zu Gewährleistungsverzicht bei Hypo-Verstaatlichung
Wien/Klagenfurt (APA) - Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, hat sich bei den Hypo-Verstaatlichungsverhandlungen nicht für eine...
Wien/Klagenfurt (APA) - Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, hat sich bei den Hypo-Verstaatlichungsverhandlungen nicht für einen Gewährleistungsverzicht gegenüber der BayernLB, GraWe und Land Kärnten ausgesprochen. Die Finanzprokuratur als Anwalt und Berater der Republik Österreich saß in der entscheidenden Nacht 13./14. Dezember 2009 nicht am Verhandlungstisch.
„Ich habe den Gewährleistungsverzicht nicht verhandelt“, betonte Peschorn. Auf die Gewährleistung zu verzichten, dazu habe er aber nie geraten. Eine Abwägung der österreichischen Verhandler zwischen Gewährleistungsverzicht und dem Mehrbetrag der Bayern von 300 Mio. Euro sei „vertretbar“ gewesen, unter der Voraussetzung, dass die Hypo-Zahlen halten. Das kam aber auch nicht so.
Peschorn habe bei der Vertragserstellung noch versucht, Anfechtungsgründe zu wahren, etwa Irrtum und Arglist. Das gelang, blieb später aber stets nur eine Drohkulisse.
Der Verzicht der Republik Österreich auf eine Gewährleistung bei der Hypo-Verstaatlichung hat erst gegen Ende des Verhandlungsmarathons stattgefunden. Es müsste am 14. Dezember gegen 4.00 bis 04.30 Uhr Früh gewesen sein, erinnerte sich Peschorn. Gegen 07.30 wurde dann die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria bekannt gegeben. Wer ihn kenne, wisse, er verhandle gern, sagte Peschorn, der zwar als Fachmann im Ministerium war, aber nicht direkt am Verhandlungstisch saß.
Vor der Verstaatlichungs-Pressekonferenz in der Früh habe es noch eine Bereinigung der Punkte gegeben, bei denen es noch keine klare Mitteilung gegeben habe, so Peschorn. „Es war die Endredaktion des Term Sheets.“ Bei der Besprechung waren der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) und OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny sowie Vertreter des Landes Kärnten und der BayernLB sowie des Freistaates Bayern anwesend. Ein Verzicht auf Gewährleistung habe „sich schon abgebildet im Laufe der Zeit“, erklärte der Finanzprokuratur-Präsident. „Ich habe das zur Kenntnis nehmen müssen.“
Der alte Streit darüber, wie rasch die Kärntner Landeshaftungen im Insolvenzfall eingetreten wären - sofort oder bei Fälligkeit der Anleihen - hat am Donnerstag die Emotionen unter der Abgeordneten im U-Ausschuss wieder einmal richtig hochkochen lassen und führte auch zu einer kurzen Sitzungsunterbrechung mit Geschäftsordnungsdebatte. Peschorn sagte, die Frage sei noch nicht ausjudiziert, die Risiken seien aber eindeutig bei Österreich und nicht bei Bayern gelegen.
Jedenfalls, so Peschorn, habe er oft darauf hingewiesen, dass eine umgehende „Schlagendwerdung“ der Landeshaftungen bei einer Insolvenz der Hypo wahrscheinlich sei.
Der Zeitdruck habe dazu geführt, dass die andern Eigentümer nicht mehr eingebunden wurden, wie das ursprünglich beabsichtigt war. Der Zeitdruck sei wegen des nahenden Bilanzstichtages, des Kapital- und Liquiditätsabflusses und der angekündigten FMA-Maßnahme einer Geschäftsaufsicht entstanden, sagte Peschorn nach seiner Befragung vor Journalisten.
Peschorn widersprach im Hypo-U-Auschusss Feststellungen des Griss-Berichts, dass die öffentliche Hand in der Hypo-Causa im Herbst 2009 keine strategischen Überlegungen angestellt habe. „Es ist nicht richtig, dass die Republik keine Strategie hatte, sie hatte eine Strategie“, betonte der Finanzprokuratur-Chef. Nach einem Treffen mit bayerischen Verantwortungsträgern am 23. November 2009 habe er „unmittelbar“ Szenarioanalysen zur Zukunft der Hypo Alpe Adria gemacht und am nächsten Tag dem Finanzministerium und dem Bundeskanzleramt übermittelt. Für den Finanzprokuratur-Chef wäre die erste Präferenz bei der Hypo-Rettung gewesen, „überhaupt keine Hilfe zu leisten“.
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