Immer mehr Banken im Visier der NRW-Steuerfahnder
Düsseldorf (APA/dpa) - Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung von umstrittenen Geschäftspraktiken za...
Düsseldorf (APA/dpa) - Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung von umstrittenen Geschäftspraktiken zahlreicher Banken und ihrer Kunden im In- und Ausland: Im Fokus steht der Aktienhandel mit (cum) und ohne (ex) Dividendenberechtigung und damit erzielte Steuervorteile.
„Unsere Steuerfahndung liefert mit der systematischen Auswertung von Datenträgern den womöglich entscheidenden Beitrag zur Überführung von Cum-Ex-Straftaten“, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Donnerstag in Düsseldorf auf Anfrage.
Das „Handelsblatt“ hatte zuvor berichtet, dass Steuerfahnder 129 Finanzdienstleister und große Geldinstitute verdächtigen, sich im Zuge dieser Aktiengeschäfte mehrfach Kapitalertragsteuer erstattet haben zu lassen. Mit Verweis auf das Steuergeheimnis wollten sich weder die Wuppertaler Steuerfahnder noch das Finanzministerium zu Details äußern.
Unter den Verdächtigen befindet sich dem Blatt zufolge namhafte Institute im In- und Ausland. Grundlage der Ermittlungen in diesem Fall sei ein Daten-Stick, den das Land NRW im September 2015 für 5 Mio. Euro von einem Bank-Insider aufgekauft hatte.
Zum Vorgehen der Steuerbehörden wollten sich die meisten der Institute nicht äußern. Die Deutsche Bank erklärte auf dpa-Anfrage, dass sie an einem „organisierten“ Cum-Ex-Markt nicht teilgenommen habe. Solche Geschäfte habe sie auch ihren Kunden nicht empfohlen oder produktähnliche Geschäfte vertrieben. Dennoch könne sie nicht ausschließen, dass einzelne Kunden solche Geschäfte getätigt hätten.
Bei den umstrittenen Steuerdeals werden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer ließen sich die Beteiligten mehrfach ausstellen - obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Das deutsche Finanzministerium schloss dieses Steuerschlupfloch 2012 nach Milliardenausfällen durch die Neuregelung der Nachweispflichten. Fälle aus der Zeit davor beschäftigen immer noch die Justiz.
Finanzminister Walter-Borjans sieht den Tatbestand des Betrugs erfüllt: „Banken und Investoren, die sich einmal gezahlte Steuern trickreich mehrfach vom Staat erstatten lassen, begehen keine lässliche Sünde, sondern unternehmen einen systematischen Raubzug in Milliardenhöhe bei öffentlichen Kassen“, betonte er.