Innsbruck

Hündin Elisabeth kommt nicht zurück: Stadt bleibt hart

Lukas Hosek wartet seit über einem Jahr auf seine Hündin Elisabeth. Nun soll der Rechtsstreit weitere Monate dauern.
© Minatti

Ein Rechtsstreit um eine Hündin, nächster Akt: Die Stadt legte in letzter Minute Revision gegen den Entscheid des Landesverwaltungsgerichts ein.

Innsbruck –Vor rund einem Jahr nahmen die Innsbrucker Behörden einem jungen Mann aus Ungarn die Hündin weg. Zu Unrecht, wie das Landesverwaltungsgericht entschied. Ein entsprechender Bescheid der Stadt Innsbruck wurde aufgehoben. Hundehalter Lukas Hosek, die Haller Unternehmerin Barbara Minatti – sie unterstützt ihn – und ihr Anwalt rechneten fest damit, dass Elisabeth nun rasch zurückgegeben werden muss, die Tiroler Tageszeitung berichtete. Doch die Stadt Innsbruck legte am letzten Tag vor Ablauf der Frist Revision gegen das Erkenntnis des Gerichts ein.

Begründet wird dieser Schritt unter anderem damit, dass es verboten sei, einem Tier unrechtmäßig Schmerzen zuzufügen. Der Hundehalter habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, die Abnahme durch die Behörde sei dadurch gerechtfertigt. Gemeint ist damit etwa, dass Hosek seiner Hündin, die nach einem Unfall hinkte, keine Schmerzmittel gab.

„Ein Kabinettstück, das seinesgleichen sucht, ein Konstrukt aus bewusst falscher Darstellung von Sachverhalten und Ausklammern von Gegenbeweisen“, sagt Barbara Minatti über die Vorgehensweise der Stadt. Denn der Tierarzt, der Elisabeth nach dem Unfall behandelt hatte, hatte sich gegen eine regelmäßige Verabreichung von Medikamenten ausgesprochen. Außerdem sei kategorisch unterbunden worden, Lukas Hosek zu Wort kommen zu lassen. Auch dass er sich nicht um seine Hündin kümmern könne, sei nicht richtig, so Minatti. Die Unternehmerin hatte sogar dafür gebürgt, für die Behandlung und Versorgung aufzukommen.

Rechtsanwalt Reinhard Ster ist überzeugt, dass die Revision der Stadt gar nicht zulässig sei: „Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts war an sich vollstreckbar.“ Er wird jetzt weitere Rechtsmittel gegen diese „Enteignung ohne Verfahren“ einlegen, sie sei nicht rechtskonform gewesen. Bis wieder darüber entschieden ist, werden aber wohl weitere Monate vergehen. Elisabeth ist unterdessen weiterhin bei einer Frau untergebracht, das Tierheim Innsbruck hatte ihr die Hündin gegeben. Ster befürchtet, dass sich die Sache so lange hinauszögere, bis sie sich von selbst erledigt habe. Die Hündin sei nicht gesund. Doch „Recht wird Recht bleiben“, sagt er. „Wir bleiben jedenfalls dran.“ (ms)

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