Tirol

Zuhälter am Landesgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

(Symbolfoto)
© APA/Helmut Fohringer

In der Nacht auf Freitag fällte der Schöffensenat die Urteile im Innsbrucker Zuhälter-Prozess.

Innsbruck – Zwei rumänische Brüder und drei Landsfrauen mussten sich in den vergangenen Tagen wegen Zuhälterei vor Gericht verantworten. In der Nacht auf Freitag fielen nun die Urteile.

In der Verhandlung am Donnerstag erläuterte der 36-jährige Erstangeklagte seine Sicht der Dinge. Er habe seine Freundin mit anderen Prostituierten zwar betrogen. Aber ausgebeutet „habe ich niemanden. Klar erhielt ich Geld von den Frauen, aber ich habe ihnen auch Geld gegeben. Wir waren wie eine Familie.“

Eine Zeugin zeichnete anschließend jedoch ein ganz anderes Bild. Sie schilderte ihr Martyrium, das mit einer Vergewaltigung begann und schließlich im Rotlichtmilieu endete – die Tiroler Tageszeitung berichtete.

Viereinhalb Jahre Haft für 36-Jährigen

Nach den anschließenden Plädoyers von Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger und den Verteidigern zog sich der Schöffensensat unter Vorsitz von Richterin Sandra Preßlaber zur Beratung zurück. Gegen 2 Uhr morgens konnte die diffizile rechtliche Beurteilung des Falls dann in ein Urteil einfließen. Demnach wurden über den erstangeklagten 36-Jährigen viereinhalb Jahre Haft wegen Zuhälterei und Vergewaltigung verhängt. Zudem wurden dem bis zum Schluss wortkargen Rumänen sechs einst bedingt nachgesehene Haftmonate widerrufen.

Mehr zum Prozess

Den Bericht zur Verhandlung am Donnerstag lesen Sie hier: http://bit.ly/1nSCaqb

Sein jüngerer Bruder (32) kam hingegen mit 20 Monaten Haft – davon 14 Monate bedingt – davon. Verteidiger Marius Baumann hatte zuvor mehrfach auf dessen untergeordnete Rolle hingewiesen. Von den drei angeklagten „Capo-Prostituierten“ wurden letztlich zwei Damen freigesprochen. Über eine wurden drei Monate bedingte Haft und 6.000 Euro Geldstrafe verhängt. Die Rumänin war an der Mitwirkung der Zuhälterei teils über die Telefonüberwachung überführt worden. Auch hatte sie Prostituierte nachweislich über deren Arbeitsweisen aufgeklärt und angewiesen.

Bezüglich des Erstangeklagten erschienen dem Schöffensenat die Schilderungen des Vergewaltigungsopfers – einer jungen Zwangsprostituierten – trotz einiger Widersprüchlichkeiten als glaubhaft. Die Urteile sind allesamt noch nicht rechtskräftig. Das Ende der „großen Familie“ scheint damit nun endgültig besiegelt. (fell, tom, TT.com)

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