Urheberrecht: Leistungsschutzrecht bleibt in „Warteposition“

Wien (APA) - Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage entwickelt sich zur unendlichen Geschichte: Ursprünglich sollten die ent...

Wien (APA) - Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage entwickelt sich zur unendlichen Geschichte: Ursprünglich sollten die entsprechenden Gesetzespassagen im Vorjahr im Rahmen der Urheberrechtsnovelle beschlossen werden, wegen der Kritik am Entwurf legte die Regierung das Thema aber auf Eis. Dort dürfte es auch noch einige Zeit bleiben.

Das Leistungsschutzrecht soll Newsaggregatoren wie den Internet-Konzern Google dazu verpflichten, für die Nutzung von Online-Zeitungsinhalten zu zahlen. Medienhäuser fordern seit Jahren eine faire Abgeltung für die Verwendung ihrer Nachrichten. Derzeit würden Internetdienste durch die kommerzielle Verwertung von Online-Angeboten der Medien teils beträchtliche Einnahmen erzielten, an denen die Verlage nicht teilhaben. Dieses Vorgehen unterlaufe das Geschäftsmodell der Zeitungsverlage und die Finanzierung von qualitativ hochwertigem Journalismus, so der Vorwurf. Google hielt den Zeitungsverlagen entgegen, dass das Internet auf dem Prinzip der Verlinkung basiere. Nur mit Links könne man Webseiten über Suchmaschinen finden oder über soziale Netzwerke empfehlen. All dies funktioniere nur, wenn die Verlinkung frei ist. Dies sei die Grundidee eines offenen Internets.

In Deutschland wurde ein Leistungsschutzrecht eingeführt, das sich allerdings de facto als wirkungslos herausstellte. In Spanien, wo die Regierung ein schärferes Leistungsschutzrecht beschlossen hatte, drehte Google seinen Dienst Google News ab. Für den Fall einer Einführung eines Leistungsschutzrechts in Österreich stellte der Internet-Konzern auch für Österreich die Einstellung von Google News in Aussicht.

Die Bundesregierung hatte im Vorjahr dennoch einen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht vorgelegt, diesen im Juni wegen Kritik an den Plänen aber wieder zurückgezogen. Das Leistungsschutzrecht soll überarbeitet und vor einem Beschluss durch Regierung und Parlament zwecks Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt werden, hatte es damals seitens der Regierung geheißen. Zusatz: das könne einige Monate dauern. Diese angekündigte Vorgangsweise wurde allerdings bis heute nicht umgesetzt.

Im Medienministerium verweist man in der Causa auf das zuständige Justizministerium. Dort bestätigte man zwar, dass der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht nie nach Brüssel gegangen ist, führte aber zugleich Aktivitäten der EU in diesem Bereich ins Treffen. Im Dezember habe die EU nämlich für Frühjahr 2016 ein Reformpaket zum Urheberrecht angekündigt. Dabei soll es auch um die Verwertung geistigen Eigentums durch Dritte gehen, hieß es aus dem Justizministerium. „Wir schauen uns an, was die EU-Kommission präsentiert. Wir sind da selber in einer Warteposition“, sagte eine Sprecherin von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zur APA.

Beim Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zeigte man sich über dieses Vorgehen auf APA-Anfrage verwundert. „Der VÖZ appelliert an die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission nachhaltig für ein starkes Urheberrecht auf europäischer Ebene einzusetzen und das Leistungsschutzrecht somit rasch umzusetzen“, sagte VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.

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https://abc.xyz/ ~ APA332 2016-01-29/13:21