Fall Leonie wird am 18. März verhandelt

Wien (APA) - Am 18. März wird im Wiener Straflandesgericht der Fall Leonie verhandelt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Frei...

Wien (APA) - Am 18. März wird im Wiener Straflandesgericht der Fall Leonie verhandelt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag auf APA-Anfrage bekannt. Die Zweijährige war im Oktober 2014 mit schweren Brandwunden ins SMZ Ost eingeliefert worden, nachdem sie der Vater mit brühend heißem Wasser abgeduscht hatte. Die Kleine starb zwei Wochen später trotz intensivmedizinischer Behandlung.

Dem Vater, dem die Anklage Quälen und Vernachlässigen Unmündiger vorwirft, droht im Falle eines Schuldspruches eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Mitangeklagt wurde auch die Mutter, da beide Elternteile das verbrühte Kind nicht unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben hatten. Der Frau drohen bis zu drei Jahre Haft.

Ursprünglich war der 26-Jährige verdächtigt worden, das Kind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht zu haben - in Medienberichten war von „Strafdusche“ die Rede. Bei den Erhebungen stellte sich dann allerdings heraus, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung der Familie in Floridsdorf defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler erhitzte das Wasser immer durchgehend auf 72 Grad.

Zudem kam der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk zum Schluss, dass ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens „nicht erweisbar“ sei. Denk konnte nicht ausschließen, dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb. Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln und Opiaten behandelt worden.

Die auf einen Tag anberaumte Verhandlung wird Richterin Elisabeth Reich leiten. Neben den Sachverständigen sind auch etliche Zeugen geladen.